Rechtliche Optionen zum Biodiversitätsschutz
Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030)
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Bereits seit 1992 mit dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) ist der Biodiversitätsschutz – international wie national – rechtlich verankert. In Deutschland wurde die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) als das zentrale Instrument zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen beschlossen. Ein Großteil der hierin verfolgten Ziele bis 2020 wurden jedoch nicht in ausreichendem Maße erreicht und es wird deutlich, dass der nationale Biodiversitätsschutz insbesondere auf rechtlicher Ebene verbessert werden muss.
Hierbei sind auch aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen. Im Rahmen des Europäischen Green Deals wurde hier 2020 eine neue und ehrgeizige EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (EU-BDS) verabschiedet. Diese soll neben bestehenden Rechtsvorschriften (z. B. den EU-Naturschutzrichtlinien), auch mit neuen Entwicklungen, wie der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL), erreicht werden. Da nationales und EU-Recht gerade im Bereich des Umweltrechtes eng verzahnt sind, spielen diese Entwicklungen bei dem Projekt eine große Rolle.
Öko-Institut und Ecologic Institut unterstützen gemeinsam das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der erforderlichen Weiterentwicklung des Umweltrechtes auf Bundesebene entsprechend den Zielsetzungen der neuen NBS 2030 und der EU-BDS. Ziel dieses Vorhabens ist es, bestehende Defizite im nationalen Biodiversitätsschutz zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln.
Hierzu wird zunächst der völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der NBS analysiert. Aufbauend hierauf wird das bestehende Fachrecht mit Bezug zum Biodiversitätsschutz untersucht, um Regelungslücken und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Hierzu sollen konkrete Reformvorschläge erarbeitet und auch neue planungsrechtliche Instrumente für einen übergreifenden Ansatz zum Schutz der Biodiversität geprüft werden. In einem letzten Schritt soll ein neues sektorübergreifendes Biodiversitätsschutzgesetz konzipiert werden.