Klimaneutralität in der EU: Was bringt das EU-Klimaschutzgesetz? – Expertengespräch
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- Berlin, Deutschland
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Am 4. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein europäisches Klimaschutzgesetz. Schon vor ihrer Wahl hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein solches Gesetz angekündigt, und erklärt, darin solle das Ziel der Klimaneutralität verbindlich festgeschrieben werden.
Aus dem nun vorgelegten Kommissionsvorschlag ergeben sich eine Reihe von Fragen:
- Welche Steuerungswirkung kann die langfristige Ausrichtung wirklich erzielen?
- Werden mit dem Klimaschutzgesetz bestehende Lücken in den Prozessen zur EU Klimapolitik wirksam geschlossen?
- Wie verhält sich das neue Gesetz zum bestehenden Rahmen mit verbindlichen Zielen für Mitgliedstaaten?
- In welchem Umfang kann das Gesetz auch kurzfristig wirkmächtig werden?
- Ist eine schnelle politische Einigung auf Grundlage des Vorschlags wahrscheinlich?
Diesen Fragen sind wir gemeinsam mit Expert*innen weiter auf den Grund gegangen. Während der Veranstaltung hat Matthias Duwe, Leiter der Abteilung Klima am Ecologic Institut eine Einführung zum EU Hintergrund & Erfahrung mit Klimaschutzgesetzen gegeben und Dr. Nils Meyer-Ohlendorf, Leiter, International and European Governance Senior Fellow am Ecologic Institut eine Bewertung und Einschätzung des Kommissionsvorschlags präsentiert.