Kein Klimagesetz gleicht dem anderen, aber die Analyse von neun nationalen bestehenden Klimagesetzen in Europa zeigt, dass die meisten Gesetze aus den gleichen Elementen zusammengesetzt sind. Diese ermöglichen die Abstimmung politischer Ziele und Maßnahmen über Institutionen und Sektoren hinweg, erleichtern die Beteiligung von Experten und Öffentlichkeit, sowie ein regelmäßiges Fortschrittsmonitoring. Dieser Bericht identifiziert zum einen bestehende nationale Gesetzgebungen mit Vorbildcharakter und zeigt zum anderen Verbesserungspotenziale in der europäischen Klimapolitik auf. Die gewonnenen Erkenntnisse können konkret in Diskussionsprozesse zu Klimaschutzgesetzen in anderen Ländern und auf EU Ebene eingebracht werden.
Gesamtbericht | Zusammenfassung
Das Ziel, Net-Zero-Emissionen bis 2050 in der EU zu erreichen, ist eine gewaltige politische Herausforderung. Auf diesem Transformationspfad haben sich nationale Klimaschutzgesetze als ein besonders wirksames Steuerungsinstrument hervorgetan. Inzwischen hat fast die Hälfte aller EU-Länder ein nationales Klimaschutzgesetz verabschiedet oder ein solches Gesetz befindet sich im Vorbereitungsprozess. Die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes auf nationaler Ebene unterstützt zum einen, dass Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zielgerichtet implementiert werden und senden zugleich ein klares Signal an alle Wirtschaftssektoren über die Geschwindigkeit und Richtung der bevorstehenden und erforderlichen Veränderungen. Im Rahmen einer vorausschauenden Klimaschutzgesetzgebung auf nationaler Ebene ist es darüber hinaus so möglich, kurzfristige nationalen politische Interessen den mittel- und langfristigen Klimaschutzzielen der EU anzugleichen und so einen deutlichen Beitrag auf dem Transformationspfad in Richtung Net-Zero-Emissionen zu leisten.
Der vorliegende Bericht des Ecologic Instituts analysiert das Design der Klima-Rahmengesetze in acht EU-Ländern (Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Schweden und Spanien) - sowie dem Vereinigten Königreich als Nummer 9.
Bei der Analyse der nationalen Gesetzestexte traten signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern in Bezug auf die Umsetzung und Organisation der klimapolitischen Prozesse hervor. Dies gilt besonders in Bezug darauf: Welche Klimaziele gibt es (Ziele), wie sollen diese erreicht werden (Maßnahmen und Planung), wer soll in den Prozess miteinbezogen werden (öffentliches Engagement und wissenschaftliche Beratung), wer macht was (institutionelle Verantwortlichkeiten) und wie gut werden die Gesetzesvorschläge implementiert (Fortschrittskontrolle). Zusätzlich untersuchte der Bericht, wie explizit die nationalen Gesetze eine Zukunftsvision für das Jahr 2050 formulieren.
Abschließend ist festzuhalten, dass keines der untersuchten nationalen Klimagesetze in allen untersuchten Dimensionen gleichzeitig einen Vorbildcharakter aufweist und entsprechendes Verbesserungspotenzial identifiziert wurde. Dennoch hebt dieser Bericht einzelne Elemente nationaler Klimagesetze mit besonders innovativen und robusten Gestaltungselementen hervor, die von den EU-Mitgliedstaaten (und der EU insgesamt) bei der Verabschiedung neuer oder der Aktualisierung bestehender Klima-Rahmengesetze berücksichtigt werden sollten.