Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUV) dabei, die Ratifikation des sogenannten BBNJ-Übereinkommens und die dazu gehörende Umsetzungsgesetzgebung vorzubereiten. Das BBNJ-Übereinkommen vom Juni 2023 ist ein internationales Abkommen unter den Vereinten Nationen und der erste multilaterale Rechtsrahmen für den Schutz der Biodiversität auf Hoher See. Das Ecologic Institut analysiert die rechtlichen Pflichten für Deutschland, identifiziert, welche deutsche Rechtsnormen entsprechend angepasst werden müssen, und macht Vorschläge für die Umsetzungsgesetzgebung.
Öko-Institut und Ecologic Institut unterstützen gemeinsam das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der erforderlichen Weiterentwicklung des Umweltrechtes auf Bundesebene entsprechend den Zielsetzungen der neuen NBS 2030 und der EU-BDS. Ziel dieses Vorhabens ist es, bestehende Defizite im nationalen Biodiversitätsschutz zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln.
Im Rahmen der Umsetzung ihres NDC konzentriert sich die chinesische Regierung auf die Weiterentwicklung ihrer Klimagesetzgebung. Neueren Entwicklungen zufolge plant China die Entwicklung eines Umweltgesetzbuchs mit einem Klima-Kapitel. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt die chinesische Seite, indem sie den Austausch zwischen Experten und Stakeholdern aus beiden Ländern stärkt und Informationen über deutsche und EU-Erfahrungen in diesem Bereich bereitstellt. In diesem Zusammenhang erstellt das Ecologic Institut zwei Studien zur deutschen und europäischen Klimagesetzgebung, eine davon zur Struktur des Klimaschutzrechts und sein Verhältnis zum Umweltrecht.
Das Ziel dieser Studie besteht darin, klare und umsetzbare Empfehlungen für die Europäischen Kommission zu erarbeiten, um Fortschritte bei ausgewählten internationalen Klimafinanzierungsinstrumenten zu erzielen.
In einem Projekt für die European Climate Foundation (ECF) bewertet das Ecologic Institut den Stand der Umsetzung und die Qualität der nationalen Umsetzungsmaßnahmen ausgewählter Bestimmungen dieser EU-Rechtsakte in sechs Mitgliedstaaten. Das Ecologic Institut führt Länderberichte über Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland und Spanien durch, während das Reform Institut einen Länderbericht über Polen erstellt. Das Projekt zielt darauf ab, sich ein Bild von den Herausforderungen einer zeitnahen und angemessenen Umsetzung zu machen, auch mit Blick auf die jüngsten Änderungen der EU-Gesetzgebung im Rahmen des "Fit for 55"-Pakets.
Das Ecologic Institut und das Öko-Institut initiierten ein Projekt, um das Ambitionsniveau des europäischen 2040-Klimaziels zu analysieren. Dabei werden auch die Auswirkungen eines neuen 2040-Ziels auf Mitgliedstaaten, Sektoren und Instrumente untersucht.
Ziel des Projektes ist es, den derzeitigen Stand und die zukünftige Rolle von Umweltbestimmungen in Freihandelsabkommen zu diskutieren. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf einer Analyse der Literatur der letzten zehn Jahre sowie der (rechtlichen) Analyse einer globalen Auswahl von Freihandelsabkommen.
Im Rahmen der Umsetzung ihres NDC konzentriert sich die chinesische Regierung auf die Weiterentwicklung ihrer Klimagesetzgebung, wozu ein chinesischer Klimarechtsrahmen gehört. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt die chinesische Seite durch den Arbeitsbereich Klimagesetzgebung des Projekts "Deutsch-Chinesische Zusammenarbeit zum Klimawandel – Nationally Determined Contributions (NDC)", indem sie den Austausch zwischen Experten und Stakeholdern aus beiden Ländern stärkt und Informationen über deutsche und EU-Erfahrungen in diesem Bereich bereitstellt.
Ecologic Institut, Öko-Institut und Schnittstelle Boden entwickeln rechtliche Optionen und Textvorschläge für eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und weiteren Bodenschutzregimes. Dies ist ein Ziel im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 und das Forschungsvorhaben wird vom Umweltbundesamt finanziert.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien und fortbestehende Engpässe im deutschen Übertragungsnetz stellen mit Blick auf die Bedürfnisse nach Stromversorgungssicherheit zentrale Herausforderungen des deutschen Stromversorgungssystems dar. Ein sogenannter Kapazitätsmechanismus könnte hierfür ein wichtiger Lösungsansatz sein. Im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, TransnetBW GmbH sollen daher die Grundlagen eines mit dem europäischen Rechtsrahmen für den Energiemarkt und dem europäischen Beihilferecht kompatiblen Kapazitätsmechanismus für den deutschen Strommarkt erarbeitet werden. In einem interdisziplinären Forschungsteam unter der Leitung von Consentec übernimmt das Ecologic Institut im Vorhaben die Prüfung energierechtlicher Fragen.
In diesem Projekt analysiert das Ecologic Institut die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in allen 27 EU Mitgliedsstaaten zur Entnahme von CO2.
Die Covid-19-Pandemie und nicht zuletzt der jüngst entflammte Krieg in der Ukraine haben gezeigt, dass solche Krisen starke Auswirkungen auf den europäischen Emissionshandel haben können. Damit stellt sich die zentrale Frage: Kann und muss der europäische Emissionshandel krisenfester werden?
Im vorliegenden Projekt werden konkrete Krisenszenarien erarbeitet, die den europäischen Emissionshandel (EU EHS) belasten können. Daran anknüpfend wird analysiert, welche Möglichkeiten die bestehenden Gesetze und Verordnungen bieten, auf solche Krisen zu reagieren. Weitergehendes Ziel des Projektes ist es auch, Wege aufzuzeigen, um den Umgang mit Krisen im Handelssystem zu verbessern.
Im Zuge des "European Green Deals" wurden die Ausstoßberechtigungen von Treibhausgas (CAP) im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) verschärft. Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2021 einen Regelungsvorschlag für die Einführung eines solchen Mechanismus vorgelegt. Im Rahmen des Forschungsprojektes werden die Möglichkeiten einer völker-, handels- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung eines CO2-Ausgleichsmechanismus (CBAM) untersucht, bewertet und dargelegt. Die Arbeiten wurden gemeinsam von einem Konsortium aus Ecologic Institut, Öko-Institut und Prof. Dr. Michael Mehling durchgeführt.
Klimaklagen sind in den letzten Jahren zu einem häufig gewählten Mittel im Kampf für ambitioniertere Klimapolitik geworden. In der umfangreichen Berichterstattung zu diesem Thema ist ein Aspekt bislang deutlich zu kurz gekommen: die Unterschiede zwischen der Rechtsprechung im Globalen Süden und im Globalen Norden. Um sich den damit verbundenen Fragestellungen zu widmen, organisieren Verfassungsblog, Völkerrechtsblog und die Zeitschrift Verfassung und Recht aus Übersee – VRÜ in Kooperation mit dem Ecologic Institut ein Online-Symposium zum Thema "Comparative Climate Litigation in North-South Perspective".
Im Rahmen dieses Projekts unterstützt das Ecologic Institut zusammen mit dem Öko-Institut und Prof. Dr. Klinski von der HWR Berlin das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Vorbereitung von Verhandlungen auf EU-Ebene, der Umsetzung von Unionsrecht und der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens. Die Unterstützung erfolgt durch Aufarbeitung rechtlicher Fragestellungen, einschließlich ökonomischer und sonstiger Wirkungen sowie durch Ad hoc-Analysen.