Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUV) dabei, die Ratifikation des sogenannten BBNJ-Übereinkommens und die dazu gehörende Umsetzungsgesetzgebung vorzubereiten. Das BBNJ-Übereinkommen vom Juni 2023 ist ein internationales Abkommen unter den Vereinten Nationen und der erste multilaterale Rechtsrahmen für den Schutz der Biodiversität auf Hoher See. Das Ecologic Institut analysiert die rechtlichen Pflichten für Deutschland, identifiziert, welche deutsche Rechtsnormen entsprechend angepasst werden müssen, und macht Vorschläge für die Umsetzungsgesetzgebung.
Öko-Institut und Ecologic Institut unterstützen gemeinsam das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der erforderlichen Weiterentwicklung des Umweltrechtes auf Bundesebene entsprechend den Zielsetzungen der neuen NBS 2030 und der EU-BDS. Ziel dieses Vorhabens ist es, bestehende Defizite im nationalen Biodiversitätsschutz zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln.
Im Rahmen der Umsetzung ihres NDC konzentriert sich die chinesische Regierung auf die Weiterentwicklung ihrer Klimagesetzgebung. Neueren Entwicklungen zufolge plant China die Entwicklung eines Umweltgesetzbuchs mit einem Klima-Kapitel. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt die chinesische Seite, indem sie den Austausch zwischen Experten und Stakeholdern aus beiden Ländern stärkt und Informationen über deutsche und EU-Erfahrungen in diesem Bereich bereitstellt. In diesem Zusammenhang erstellt das Ecologic Institut zwei Studien zur deutschen und europäischen Klimagesetzgebung, eine davon zur Struktur des Klimaschutzrechts und sein Verhältnis zum Umweltrecht.
Das Ziel dieser Studie besteht darin, klare und umsetzbare Empfehlungen für die Europäischen Kommission zu erarbeiten, um Fortschritte bei ausgewählten internationalen Klimafinanzierungsinstrumenten zu erzielen.
In einem Projekt für die European Climate Foundation (ECF) bewertet das Ecologic Institut den Stand der Umsetzung und die Qualität der nationalen Umsetzungsmaßnahmen ausgewählter Bestimmungen dieser EU-Rechtsakte in sechs Mitgliedstaaten. Das Ecologic Institut führt Länderberichte über Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland und Spanien durch, während das Reform Institut einen Länderbericht über Polen erstellt. Das Projekt zielt darauf ab, sich ein Bild von den Herausforderungen einer zeitnahen und angemessenen Umsetzung zu machen, auch mit Blick auf die jüngsten Änderungen der EU-Gesetzgebung im Rahmen des "Fit for 55"-Pakets.
Das Ecologic Institut und das Öko-Institut initiierten ein Projekt, um das Ambitionsniveau des europäischen 2040-Klimaziels zu analysieren. Dabei werden auch die Auswirkungen eines neuen 2040-Ziels auf Mitgliedstaaten, Sektoren und Instrumente untersucht.
Ziel des Projektes ist es, den derzeitigen Stand und die zukünftige Rolle von Umweltbestimmungen in Freihandelsabkommen zu diskutieren. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf einer Analyse der Literatur der letzten zehn Jahre sowie der (rechtlichen) Analyse einer globalen Auswahl von Freihandelsabkommen.
Im Rahmen der Umsetzung ihres NDC konzentriert sich die chinesische Regierung auf die Weiterentwicklung ihrer Klimagesetzgebung, wozu ein chinesischer Klimarechtsrahmen gehört. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt die chinesische Seite durch den Arbeitsbereich Klimagesetzgebung des Projekts "Deutsch-Chinesische Zusammenarbeit zum Klimawandel – Nationally Determined Contributions (NDC)", indem sie den Austausch zwischen Experten und Stakeholdern aus beiden Ländern stärkt und Informationen über deutsche und EU-Erfahrungen in diesem Bereich bereitstellt.
Ecologic Institut, Öko-Institut und Schnittstelle Boden entwickeln rechtliche Optionen und Textvorschläge für eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und weiteren Bodenschutzregimes. Dies ist ein Ziel im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 und das Forschungsvorhaben wird vom Umweltbundesamt finanziert.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien und fortbestehende Engpässe im deutschen Übertragungsnetz stellen mit Blick auf die Bedürfnisse nach Stromversorgungssicherheit zentrale Herausforderungen des deutschen Stromversorgungssystems dar. Ein sogenannter Kapazitätsmechanismus könnte hierfür ein wichtiger Lösungsansatz sein. Im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, TransnetBW GmbH sollen daher die Grundlagen eines mit dem europäischen Rechtsrahmen für den Energiemarkt und dem europäischen Beihilferecht kompatiblen Kapazitätsmechanismus für den deutschen Strommarkt erarbeitet werden. In einem interdisziplinären Forschungsteam unter der Leitung von Consentec übernimmt das Ecologic Institut im Vorhaben die Prüfung energierechtlicher Fragen.
In diesem Projekt analysiert das Ecologic Institut die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in allen 27 EU Mitgliedsstaaten zur Entnahme von CO2.
Die Covid-19-Pandemie und nicht zuletzt der jüngst entflammte Krieg in der Ukraine haben gezeigt, dass solche Krisen starke Auswirkungen auf den europäischen Emissionshandel haben können. Damit stellt sich die zentrale Frage: Kann und muss der europäische Emissionshandel krisenfester werden?
Im vorliegenden Projekt werden konkrete Krisenszenarien erarbeitet, die den europäischen Emissionshandel (EU EHS) belasten können. Daran anknüpfend wird analysiert, welche Möglichkeiten die bestehenden Gesetze und Verordnungen bieten, auf solche Krisen zu reagieren. Weitergehendes Ziel des Projektes ist es auch, Wege aufzuzeigen, um den Umgang mit Krisen im Handelssystem zu verbessern.
Im Zuge des "European Green Deals" wurden die Ausstoßberechtigungen von Treibhausgas (CAP) im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) verschärft. Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2021 einen Regelungsvorschlag für die Einführung eines solchen Mechanismus vorgelegt. Im Rahmen des Forschungsprojektes werden die Möglichkeiten einer völker-, handels- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung eines CO2-Ausgleichsmechanismus (CBAM) untersucht, bewertet und dargelegt. Die Arbeiten wurden gemeinsam von einem Konsortium aus Ecologic Institut, Öko-Institut und Prof. Dr. Michael Mehling durchgeführt.
Klimaklagen sind in den letzten Jahren zu einem häufig gewählten Mittel im Kampf für ambitioniertere Klimapolitik geworden. In der umfangreichen Berichterstattung zu diesem Thema ist ein Aspekt bislang deutlich zu kurz gekommen: die Unterschiede zwischen der Rechtsprechung im Globalen Süden und im Globalen Norden. Um sich den damit verbundenen Fragestellungen zu widmen, organisieren Verfassungsblog, Völkerrechtsblog und die Zeitschrift Verfassung und Recht aus Übersee – VRÜ in Kooperation mit dem Ecologic Institut ein Online-Symposium zum Thema "Comparative Climate Litigation in North-South Perspective".
Im Rahmen dieses Projekts unterstützt das Ecologic Institut zusammen mit dem Öko-Institut und Prof. Dr. Klinski von der HWR Berlin das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Vorbereitung von Verhandlungen auf EU-Ebene, der Umsetzung von Unionsrecht und der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens. Die Unterstützung erfolgt durch Aufarbeitung rechtlicher Fragestellungen, einschließlich ökonomischer und sonstiger Wirkungen sowie durch Ad hoc-Analysen.
Vor dem Hintergrund globaler Lieferketten, globaler Umweltkrisen und dem Klimawandel ist die Diskussion über Wechselbeziehungen zwischen Handel und Nachhaltigkeit verstärkt in den Vordergrund gerückt. Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), politisch durchsetzbare Optionen zu erarbeiten, um Nachhaltigkeitsverpflichtungen in Handelsverträgen zu stärken.
Plastikverschmutzung ist zu einem der drängendsten Umweltproblemen geworden. Die Rufe nach einem globalen Vertrag zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung haben in den letzten Jahren zugenommen, die Diskussionen werden auf der nächsten Sitzung der UN-Umweltversammlung im Februar 2022 fortgesetzt. Nachdem die Ad Hoc Open-Ended Expert Group on Marine Litter and Microplastics im November 2020 ihre Arbeit beendet hat, haben verschiedene Länder begonnen, Verhandlungspositionen vorzubereiten und Allianzen zu schmieden, um sich auf diese anstehenden Diskussionen vorzubereiten.
Im Jahr 2019 haben sich die EU und die Länder des südamerikanischen Handelsblocks Mercosur auf ein Handelsabkommen geeinigt. Der ausgehandelte Vertragstext enthält ein Kapitel zu Handel und Nachhaltigkeit; die vorgesehenen Regeln in Bezug auf Waldschutz sind allerdings schwach. Zudem sind keine Sanktionen für Verstöße gegen nachhaltigkeitsbezogene Verpflichtungen aus dem Abkommen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund untersuchen Ralph Bodle und Christiane Gerstetter, beide Senior Fellows im Ecologic Institut, in einem völkerrechtlichen Gutachten Möglichkeiten, Waldschutzverpflichtungen in dem Abkommen zu stärken. Auftraggeber für das Gutachten ist das Bundesumweltministerium (BMU).
Das Ecologic Institut entwickelt zusammen mit Partnern in diesem Forschungsvorhaben Empfehlungen, wie in Deutschland Umweltrechtsverstöße besser durch abschreckende Sanktionen verhindert werden können. Das Projekt untersucht zunächst theoretisch, wann eine bestimmte Sanktion wie zum Beispiel eine Gefängnisstrafe abschreckend gegen Umweltrechtsverstöße wirkt. Die theoretischen Überlegungen werden anhand von Fallbeispielen zur illegalen Abfallentsorgung und zum Meeresschutz konkretisiert. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Forschungsteam Empfehlungen für zukünftige Politik und für praktische Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs.
Das Forschungsprojekt ging der Frage nach, ob eine völkerrechtliche Verankerung des Konzepts der erweiterten Produktverantwortung das Potenzial hat, die Abfallentsorgung im Globalen Süden spürbar zu verbessern. Das Konzept der erweiterten Produktverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) zielte darauf ab, abfallwirtschaftliche Belange während des gesamten Lebenszyklus eines Produktes zu berücksichtigen (Cradle-to-Grave-Ansatz). Sein Hauptziel war es, die Kosten der Abfallwirtschaft für Kommunen und Steuerzahler zu senken und gleichzeitig Anreize für Hersteller zu schaffen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie leichter zu recyceln und umweltgerecht zu entsorgen sind und insgesamt weniger Abfall erzeugen.
Um die Luftverschmutzung insbesondere in den Großstädten zu vermindern, diskutiert Vietnam im Rahmen der Überarbeitung seines Umweltgesetzes die Verankerung von Luftreinhalteplanung und integrierter Vorhabengenehmigung. Zusammen mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen unterstützt das Ecologic Institut den Gesetzgebungsprozess und erarbeitet Leitfäden für die spätere Umsetzung der beiden Instrumente.
Im Projekt "Wissen. Wandel. Berlin." verfolgte der Forschungsverbund Ecornet Berlin das Ziel, Berlins Vorreiterrolle bei innovativen Ansätzen für eine lebenswerte, klimaneutrale und ressourcenleichte Stadt auszubauen. Dafür nahm der Forschungsverbund die vorhandenen Stärken und die Vielfalt Berlins, aber auch die bestehenden ökologischen und sozialen Herausforderungen in den Blick. Ziel war es, Berlins Vorreiterrolle bei der Entwicklung innovativer Ansätze auf innovative Weise auszubauen. Hierfür bearbeiteten die beteiligten Institute mehrere Projekte in den Themenfeldern Klimawende sozial, nachhaltiges Wirtschaften und Digitalisierung.
Für das Gelingen der Energiewende ist eine Transformation des Verkehrssektors von entscheidender Bedeutung. Zum einen gilt es, die mobilitätsbedingen Emissionen deutlich zu reduzieren. Zum anderen braucht es eine Kopplung der beiden Sektoren Verkehr und Energie. Das Land Niedersachsen, in dem die Dominanz des Autoverkehrs stärker ausgeprägt ist als in anderen Bundesländern, hat in den vergangenen Jahren viele Projekte zu nachhaltiger Mobilität gefördert. Nun gilt es, neue Mobilitätskonzepte in die Breite zu tragen. Vor diesem Hintergrund führt das Projekt WenaMoNi eine umfassende sektorenübergreifende Analyse im Bereich nachhaltiger Mobilität in Niedersachsen durch und identifiziert anschließend Chancen und Hemmnisse.
Umweltrecht ist nur wirksam, wenn es eingehalten wird. Um einen besseren Vollzug des (europäischen) Umweltrechts zu garantieren, gibt es auf europäischer Ebene bereits ein Aktionsprogramm, das sich dieses Ziels annimmt. Studien verdeutlichen, dass auch in Deutschland eine bessere Einhaltung des Umweltrechts gewährleistet werden muss. Das Ecologic Institut knüpft gemeinsam mit seinen Partnern (GAF AG und Dr. Aron Buzogány) an diese Ideen an und setzt sie in dem Projekt "Rechtliche und fachliche Prüfung von ausgewählten Fragen der Compliance Assurance auf EU- und auf nationaler Ebene" in konkrete Angebote um.
Vor allem in den Großstädten Vietnams ist Luftverschmutzung mittlerweile ein akutes Problem. Das Ecologic Institut unterstützt die vietnamesische Regierung im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung des Umweltschutzgesetzes, indem es auf Grundlage internationaler Erfahrungen auf den vietnamesischen Kontext zugeschnittene Lösungen entwickelt.
In diesem Projekt erstellte das Ecologic Institut einen 40-seitigen Überblick über Klimaschutzgesetze in Europa und ihren potentiellen Input für die Diskussion eines deutschen Klimaschutzgesetzes. Durch eine klare Sprache mit möglichst wenigen Fachbegriffen adressiert die Übersicht die interessierte Öffentlichkeit.
Das Ecologic Institut erstellt bis Anfang 2020 für das Umweltbundesamt eine Studie, in deren Rahmen Rechtsnormen jenseits des Wasserrechts identifiziert werden, die stärker zu einer effektiven Umsetzung der WRRL beitragen können. Die Erstellung der Studie wird im Rahmen des Umweltforschungsplans gefördert.
In der aktuellen Debatte um ein Klimaschutzgesetz des Bundes wird oft übersehen, dass etwa die Hälfte der Bundesländer bereits ein Klimaschutzgesetz als übergreifenden Rechtsrahmen hat. Für den WWF Deutschland erstellte das Ecologic Institut einen Überblick über Kernelemente von Landesklimaschutzgesetzen und ihre Bedeutung für ein mögliches Bundesklimaschutzgesetz.
Die Bekämpfung von Plastikmüll an Land und in den Meeren ist eine der großen Herausforderungen des globalen Umweltschutzes. Im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie hat die EU eine Richtlinie zur Einschränkung von Einwegplastikprodukten, die besonders häufig unsachgemäß entsorgt werden, und Fanggeräten auf den Weg gebracht. Für das Umweltbundesamt untersuchte das Ecologic Institut gemeinsam mit s.Pro Rechtsfragen und aus Umweltsicht geeignete Maßnahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung zur Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten für ausgewählte Produktgruppen.
Der Klimaschutzplan 2050 stellt die langfristige Strategie Deutschlands zum Klimaschutz vor dem Hintergrund des Übereinkommens von Paris dar. Im Rahmen dieses Projekts unterstützt das Ecologic Institut zusammen mit dem Öko-Institut und Prof. Dr. Klinski von der HWR Berlin das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei den Arbeiten zur Umsetzung, Konkretisierung und Fortschreibung des Klimaschutzplans. Die überwiegend rechtswissenschaftliche, teilweise auch ökonomische und sozialwissenschaftliche Unterstützung erfolgt insbesondere zur Entwicklung des Maßnahmenprogramms 2030 und zur rechtlichen Verankerung und Weiterentwicklung der dort vorgesehenen Maßnahmen.