Verankerung der erweiterten Produktverantwortung im Völkerrecht
Potenziale und Handlungsoptionen
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Das Forschungsprojekt ging der Frage nach, ob eine völkerrechtliche Verankerung des Konzepts der erweiterten Produktverantwortung das Potenzial hat, die Abfallentsorgung im Globalen Süden spürbar zu verbessern. Das Konzept der erweiterten Produktverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) zielte darauf ab, abfallwirtschaftliche Belange während des gesamten Lebenszyklus eines Produktes zu berücksichtigen (Cradle-to-Grave-Ansatz). Sein Hauptziel war es, die Kosten der Abfallwirtschaft für Kommunen und Steuerzahler zu senken und gleichzeitig Anreize für Hersteller zu schaffen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie leichter zu recyceln und umweltgerecht zu entsorgen sind und insgesamt weniger Abfall erzeugen.
In der Europäischen Union ist die erweiterte Herstellerverantwortung ein wesentlicher Bestandteil der Abfallrahmenrichtlinie und verschiedener Einzelrichtlinien wie der Verpackungsrichtlinie, Altautorichtlinie, Batterierichtlinie, Elektroaltgeräte-Richtlinie und der Richtlinie über Einwegkunststoffe. Außerhalb der EU sind Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung vor allem in den OECD-Ländern entwickelt, z. B. in den USA, Kanada, Australien oder Japan. Seit dem Jahr 2000 ist jedoch weltweit ein deutlicher Anstieg von EPR-Systemen oder -ansätzen zu beobachten, insbesondere in Ländern des Globalen Südens.
Vor diesem Hintergrund untersuchte dieses Forschungsprojekt, ob eine völkerrechtliche Verankerung der erweiterten Produktverantwortung die Abfallentsorgung speziell im Globalen Süden spürbar verbessern könnte und mit welchen Instrumenten dies am besten erreicht werden kann. Die Ergebnisse unterstützen das Umweltbundesamt dabei, die mögliche zukünftige Entwicklung von EPR zu prüfen, unter anderem mit Blick auf die fünfte Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA 5), die im Februar 2022 stattfand.