Diese Kommentierung des SchadRegProtAG ist vor allem als rechtliche Arbeitshilfe für die Praxis gedacht und richtet sich an die Vollzugsbehörden und die Betreiber potentiell berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen. Die völker- bzw. europarechtlichen Verpflichtungen hinter den einzelnen Vorschriften des SchadProtRegAG bilden zwar den Hintergrund dieser Kommentierung, der Anwender kann sie aber ohne vertieftes Hintergrundwissen nutzen. Der Kommentar geht auf die Bestimmungen des PRTR-Protokolls und der E-PRTR-VO mit ein, soweit dies für die praktische Anwendung des SchadRegProtAG erforderlich ist.
Diese Normen betreffen zwei Register (das deutsche PRTR und das europäische E-PRTR), richten sich an verschiedene Adressaten (Europäische Kommission, Mitgliedstaaten, Behörden und Betreiber) und haben unterschiedliche Rechtswirkungen. Praktische Bedeutung hat insbesondere der Anwendungsvorrang der europarechtlichen E-PRTR-VO vor deutschem Recht. Die Auslegung des deutschen SchadRegProtAG richtet sich daher ebenfalls vorrangig nach der E-PRTR-VO. Deutsche Normen können jedoch ggf. als Auslegungshilfe herangezogen werden. Da das SchadRegProtAG die E-PRTR-VO lediglich ergänzt und ansonsten weitgehend auf sie verweist, ist die E-PRTR-VO im Anhang vollständig abgedruckt.