In diesem Projekt hat das Ecologic Institut das Bundesumweltministerium bei den Verhandlungen über das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (englisch: Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)) unter der Aarhus-Konvention, der Vorbereitung der ersten Tagung der Vertragsparteien sowie der rechtlichen und administrativen Umsetzung des Protokolls in der EU und in Deutschland beraten. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien zum Aufbau von Registern. Die Register enthalten Informationen über betriebseinrichtungsbezogene Emissionen und Abfalltransporte sowie über diffuse Schadstoffquellen wie Verkehr oder Landwirtschaft. Die Informationen werden der Öffentlichkeit über eine elektronische Datenbank zugänglich gemacht.
Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesumweltministerium auf internationaler Ebene durch Teilnahme an den Verhandlungen über das PRTR-Protokoll bei der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) in Genf und an den folgenden Sitzungen der Arbeitsgruppe der Vertragsparteien zur Vorbereitung der ersten Tagung der Vertragsparteien teil. Zur rechtlichen Umsetzung des Protokolls in EU-Recht nehmen Mitarbeiter von Ecologic an den Verhandlungen über die EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäschen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) und deren weitere Umsetzung teil. Zur rechtlichen Umsetzung des Protokolls und der EU-Verordnung in deutsches Recht unterstützen Mitarbeiter von Ecologic das Bundesumweltministerium bei der Schaffung der rechtlichen Grundlagen in Deutschland. Außerdem bereiten sie den Vollzug der internationalen, europäischen und nationalen Bestimmungen vor.
Am Ende eines fast zweijährigen Prozesses einigten sich im Januar 2003 über 30 Länder auf das Protokoll, das sie anlässlich der fünften Umweltministerkonferenz „Umwelt für Europa“ der UNECE in Kiev im Mai 2003 annahmen. Die Register sind so zu strukturieren, dass der Nutzer verschiedene Suchkriterien verwenden kann, zu denen unter anderem die Betriebseinrichtung und ihre geographische Lage, die Art der Tätigkeit, der Name des Eigentümers oder Betreibers und der Schadstoff selbst gehören. Auf diese Weise erlaubt das Register dem Bürger, Daten über Emissionen und Abfallverbringung bestimmter nach Namen und Lage genau identifizierbarer Betriebseinrichtungen abzufragen. Eigentümer oder Betreiber müssen unter dem Protokoll die Freisetzung bestimmter schädlicher Substanzen und die Verbringung von Abfällen außerhalb der Betriebseinrichtung in einem jährlichen Rhythmus berichten. Betroffen sind bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte nahezu alle umweltintensiven Anlagen. Die Berichtspflicht ist medienübergreifend. Sie erstreckt sich auf die Freisetzung von insgesamt 86 schädlichen Substanzen, darunter Treibhausgase, Schwermetalle und krebserregende Stoffe wie Dioxin, in Luft, Wasser und Boden.
Es wird erwartet, dass das Instrument einen Beitrag zur Emissionsminderung leisten wird. Dieses soll zum einen dadurch geschehen, dass es die Betreiber dazu animiert, ihr so dokumentiertes Emissionsverhalten zu überdenken, zum anderen dadurch, dass den Bürgern die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, um Druck auf stark verschmutzende Betriebseinrichtungen auszuüben. Die auf EU-Ebene bereits bestehenden Regelungen über ein European Pollutant Emission Register (EPER) werden durch die EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters ersetzt.