Rechtliche Unterstützung der Vorbereitungen der 2. Vertragsstaatenkonferenz des PRTR-Protokolls
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Das Ecologic Institut unterstützt das Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium rechtlich bei der Vorbereitung und während der 2. Vertragsstaatenkonferenz (MOPP 2) des Protokolls über Pollutant Release and Transfer Registers (PRTR-Protokoll). Das PRTR-Protokoll ist ein eigenständiges völkerrechtliches Abkommen unter der Aarhus-Konvention.
Vertragsparteien des PRTR-Protokolls sind neben Deutschland die meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU selbst. Das PRTR-Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien dazu, öffentlich und frei zugängliche Register über Freisetzungen von Schadstoffen und die Verbringung von Abfall einzurichten. Zu diesem Zweck hat Deutschland das deutsche Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister und die EU das europäische Pollutant Release and Transfer Register eingerichtet.
Das Ecologic Institut analysiert rechtliche Fragen im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz, unter anderem zu Entscheidungsentwürfen. Während der Konferenz unterstützt das Ecologic Institut die deutsche Delegation bei den Verhandlungen durch Analysen, Handlungsoptionen und Formulierungsvorschlägen.