Rechtsgutachten zur Krisenfestigkeit des EU-ETS
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- Zitiervorschlag
Dück, Lina-Marie et al. 2024: Rechtsgutachten zur Krisenfestigkeit des EU-ETS. Abschlussbericht. Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau.
Dieses Rechtsgutachten zur Krisenfestigkeit des EU-ETS analysiert, wie gut das System auf Krisen wie Konjunktureinbrüche, Inflation und Naturkatastrophen vorbereitet ist. Diese Krisenszenarien können das Funktionieren des EU-ETS erheblich beeinträchtigen. Zum Beispiel führen steigende Energiepreise durch Krisen oft zu erhöhten Emissionen, da günstige fossile Brennstoffe wie Kohle vermehrt genutzt werden. Solche Entwicklungen bringen das System an seine Grenzen, da die Nachfrage nach Emissionszertifikaten steigt und somit die Preise für diese Zertifikate anziehen.
Erkenntnisse des Rechtsgutachtens
Das Gutachten zeigt, dass der rechtliche Rahmen des EU-ETS im Umgang mit Krisensituationen unzureichend ist. Besonders im Bereich der Abgabepflicht und deren Durchsetzung gibt es Defizite. Insolvenzen oder Betriebsstilllegungen infolge von Krisen könnten dazu führen, dass Emissionen nicht mehr durch Zertifikate gedeckt werden. Auch fehlen Mechanismen, um Preissteigerungen oder einen massiven Zertifikateüberschuss zu verhindern. Insgesamt zeigt das Gutachten, dass der EU-ETS dringend reformiert werden muss, um flexibler und robuster gegenüber Krisen zu sein.
Reformbedarf und Handlungsmöglichkeiten
Das Gutachten zeigt, dass in mehreren Bereichen Anpassungen notwendig sind, um die Krisenfestigkeit zu erhöhen. Wichtige Reformoptionen umfassen klarere Regelungen zur Durchsetzung der Abgabepflicht, die Einführung eines flexiblen Krisenmechanismus bei höherer Gewalt und die Schaffung von Maßnahmen zur Stabilisierung des CO₂-Preises. Es wird betont, dass der rechtliche Rahmen für den Emissionshandel flexibler gestaltet werden sollte, um auch in Krisenzeiten seine Ziele zu erreichen.