Regulating Value Chains and Sustainable Water Footprints
GOVAQUA policy matrix Part C
- Publikation
- Zitiervorschlag
Penttilä, O. et al. 2024: GOVAQUA policy matrix Part C – Regulating value chains and sustainable water footprints. Ecologic Institute: Berlin.
In Ermangelung eines umfassenden internationalen Abkommens zur Regulierung von Wertschöpfungsketten sind verschiedene freiwillige und unverbindliche Initiativen entstanden, um unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit zu fördern. Die EU hat mehrere Gesetzgebungen erlassen, die Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten, Sorgfaltspflichten festlegen und Nachhaltigkeitskriterien in finanzielle und industrielle Praktiken integrieren. Ziel ist es, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Umweltschutz entlang der unternehmerischen Wertschöpfungsketten zu stärken – mit wachsender Aufmerksamkeit für wasserbezogene Auswirkungen.
In den sechs in diesem Bericht untersuchten nationalen Fallstudien fehlt ein expliziter regulatorischer Rahmen, der Wertschöpfungsketten umfassend abdeckt – obwohl in vielen Fällen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auch aus anderen gesetzlichen Regelungen resultieren. Besonders relevant ist dieses Fehlen eines klaren Rechtsrahmens im Hinblick auf wasserbezogene Wertschöpfungsketten, die in keiner der untersuchten Rechtsordnungen einem spezifischen gesetzlichen oder regulatorischen Rahmen unterliegen.
Eine Ausnahme bildet das französische Gesetz zur unternehmerischen Wachsamkeit ("Vigilance Law"), das einen gesetzlichen Rahmen für umweltbezogene Wertschöpfungsketten schafft und häufig als Vorreiter im Bereich des Wertschöpfungskettenmanagements bezeichnet wird. Trotz des innovativen Charakters dieses Gesetzes wird die Umsetzung von Water Stewardship in Wertschöpfungsketten jedoch durch folgende Aspekte erschwert:
- Das Fehlen klarer Definitionen zentraler Begriffe des Vigilance Law wie "Umwelt", "Menschenrechte", "Risiko" und "schwerwiegend";
- Die geringe Anzahl von Unternehmen, für die die Sorgfaltspflichten gelten, sowie die damit verbundenen Schwierigkeiten bei deren Identifizierung;
- Die "extrem hohe" Beweislast, etwa in Bezug auf Schäden und Kausalität, die auf Seiten der Anspruchsteller:innen liegt und effektive Rechtsmittel erschwert.
Zukünftige Analysen und Fallstudien
In den nächsten Phasen des GOVAQUA-Projekts wird eine detaillierte Fallanalyse des französischen Vigilance Law durchgeführt. Ziel dieser Analyse ist es, besser zu verstehen, inwiefern das Vigilance Law Water Stewardship in Wertschöpfungsketten fördern kann – insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission für eine Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) in den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten.
Ein weiterer innovativer rechtlicher Aspekt, der für Water Stewardship entlang von Wertschöpfungsketten relevant ist, wird ebenfalls untersucht: die Rolle von Gerichtsverfahren bei der Förderung der Sensibilität für Wasserfragen. In Großbritannien könnten solche Verfahren auf dem Deliktsrecht basieren, während das Vigilance Law in Frankreich die zivilrechtliche Haftung als Durchsetzungsmechanismus vorsieht. Auch die CSDDD enthält Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung. Es bleibt abzuwarten, wie diese in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten übertragen werden, aber Gerichtsverfahren könnten sich als bedeutendes rechtliches Instrument zur Umsetzung von Water Stewardship erweisen.
Schließlich werden auch freiwillige Ansätze betrachtet. In Großbritannien etwa gilt die "2030 Courtauld Water Roadmap" für Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkebranche und unterstützt Water Stewardship. Ähnliche freiwillige, teils branchenspezifische Initiativen gibt es auch in Schweden und Finnland. In Finnland können solche Ansätze auf anerkannten internationalen Standards für Water Stewardship beruhen, etwa dem "International Water Stewardship Standard" der Alliance for Water Stewardship.