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Die Betreiber von stationären Anlagen und Luftfahrzeugen im Europäischen Emissionshandel, die Verantwortlichen im nationalen Emissionshandel und die Schifffahrtsunternehme unter der MRV-Seeverkehrsverordnung unterliegen einer Reihe von sanktions- und bußgeldbewehrten Pflichten, insbesondere zur Überwachung, Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen bzw. Emissionszertifikaten. Durch die neuesten Reformen des Emissionshandels auf EU-Ebene wird der Anwendungsbereich derartiger Pflichten erheblich ausgeweitet.
Vor diesem Hintergrund führt das Ecologic Institut für die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eine Bestandsaufnahme des geltenden Sanktionsregimes im Emissionshandel durch und unterbreitet Vorschläge für Verbesserungen des Vollzugs bzw. der Rechtslage. Der Schwerpunkt des Projekts liegt dabei auf dem Ordnungswidrigkeitenrecht.