Die illegale Verschmutzung von Boden, Wasser, Luft, der illegale Handel mit geschützten Arten oder die illegale Verbringung von Abfall ins Ausland – das sind verschiedene Formen von Umweltkriminalität. Umweltkriminalität hat vielfältige negative Konsequenzen. Die ökologischen Folgen reichen von der Zerstörung von Wäldern, über die Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft bis hin zu Artensterben. Viele Arten von Umweltkriminalität beeinträchtigen außerdem die menschliche Gesundheit und organisierte Formen von Umweltkriminalität untergraben staatliche Strukturen und nachhaltige Entwicklung.
Deswegen sind für bestimmte Handlungen, die Umwelt massiv verschmutzen oder zerstören, Sanktionen im Strafrecht vorgesehen. Die EU hat entsprechende gesetzliche Regelungen mit ihrer Umweltstrafrechtsrichtlinie für alle Mitgliedstaaten zur Pflicht gemacht.
In jüngerer Zeit wird auf internationaler und EU-Ebene wieder verstärkt über Umweltkriminalität diskutiert. Dabei wird immer wieder darauf verwiesen, dass es an einer robusten Datengrundlage mangelt. Dies liegt teilweise in der Natur der Sache, teilweise spiegelt es aber auch das Fehlen von Systemen für entsprechende Statistiken wider. Eine bessere Datengrundlage aus mehreren Gründen wichtig: Ein genaueres Wissen über die Konsequenzen von Umweltkriminalität könnte beispielsweise helfen knappe Ressourcen zu ihrer Bekämpfung effektiver einzusetzen. Ein besseres Verständnis der Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen gegen Umweltverbrechen könnte wiederum helfen, ein wirksameres System von Sanktionen zu entwickeln.
Inhalte des Projekts
Vor diesem Hintergrund geht es in dem, durch das Umweltbundesamt geförderten Projekt "Umweltstrafrecht: Status quo und Weiterentwicklung" darum, festgestellte Lücken im Wissensbestand zu Umweltkriminalität und ihrer Bekämpfung in Deutschland zu füllen. Darüber hinaus werden praxisnahe Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts entwickelt. Dazu wird zunächst eine Bestandaufnahme von Strafrechtsstatistiken, Erkenntnissen zu Ordnungswidrigkeiten, zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit der Behörden und zu Compliance-Instrumenten im Straf- und Ordnungsrecht durchgeführt. In einem zweiten Schritt versucht das Projekt mit Hilfe von Interviews, einem Expertenworkshop und durch gezielte Anfrage bei Behörden bestehende Datenlücken zu schließen.
Die Kernergebnisse des Projekts werden in einer Neuauflage der Publikation Umweltdelikte und in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Das Team des Ecologic Institut wird durch Professor Dr. Michael Faure, Universität Rotterdam und Vorsitzender des Flemish High Enforcement Council for the Environment, sowie Rechtsanwältin Dr. Claudia Klüpfel unterstützt. Mit diesem Projekt baut das Ecologic Institut auf seine Vorarbeiten im Forschungsprojekt European Action to Fight Environmental Crime auf.