Umweltdelikte 2021
Auswertung von Statistiken
- Publikation
- Zitiervorschlag
Sina, Stephan; Duin, Laurens; Trötzsch, Jenny (2023): Umweltdelikte 2021. Auswertung von Statistiken. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.
Die vorliegende Publikation gibt einen quantitativen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Umweltkriminalität in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2020 mit einer ergänzenden Darstellung für das Jahr 2021. Hierfür wurden Daten der polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts ausgewertet. Die Publikation bietet sowohl einen Überblick über allgemeine Trends als auch eine vertiefte Darstellung einzelner Umweltdelikte. Darüber hinaus enthält die Veröffentlichung Daten zu Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Handels mit geschützten Arten. Der Bericht wurde von einem Team des Ecologic Instituts im Auftrag des Umweltbundesamts erstellt.
Zentrale Ergebnisse sind folgende:
Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle aller Umweltstraftaten ist zwischen 2010 und 2020 um 3 % gesunken, von 21.546 im Jahr 2010 auf 20.804 im Jahr 2020. Im Jahr 2021 gab es 20.625 Fälle. Damit setzt sich der in der vorherigen Ausgabe der Publikation Umweltdelikte festgestellte Trend fort, wobei in den letzten Jahren wieder ein Anstieg zu verzeichnen ist. Bereits zwischen 2010 und 2019 war die Zahl der Fälle gesunken, in damaligen Zeitraum allerdings um 8 %. Auch die bekannt gewordenen Fälle aller in der PKS erfassten Straftaten haben sich zwischen 2010 und 2020 um 10 % verringert.
Dieser Rückgang der Fallzahlen entspricht einem allgemeinen Rückgang der Kriminalität in Westeuropa während der letzten 20 Jahre. Als Ursachen kommen sowohl eine Zunahme von Regelbewusstsein bzw. Regelbefolgung als auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Rechtsvollzug in den zuständigen Behörden in Betracht. Zudem wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Im Jahr 2020 waren 38 % aller bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten Straftaten nach dem Tierschutzgesetz. Straftaten des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 außer Absatz 2 StGB) hatten einen Anteil von 36 %, Gewässerverunreinigungen von 12 %. Diese drei Straftaten zusammen machten also 2020 einen Anteil von 86 % aller bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten aus. Dies entspricht in etwa der Situation im Jahr 2016.
Die Aufklärungsquote bei Umweltstraftaten hat sich in den Jahren 2010 bis 2020 nur unwesentlich verändert. Sie lag in allen Jahren im Zeitraum 2010 bis 2020 zwischen 56 % und 62 %, im Jahr 2021 betrug sie 57 %. Damit lag sie insgesamt leicht über der Aufklärungsquote für die Gesamtkriminalität in Deutschland.
Die Publikation knüpft an die vom UBA veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an, die letztmalig 2021 als "Umweltdelikte 2019" erschien.