Species Protection Rules under the Birds and Habitats Directives – Forestry: Country studies
- Publikation
- Zitiervorschlag
European Commission, Directorate-General for Environment, Species protection rules under the Birds and Habitats Directives – How effectively are they integrated into sectoral policies?. Task 3, Forestry – Country studies, Publications Office of the European Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2779/360142
Das Ecologic Institut erstellte in einem von der Europäischen Kommission (GD Umwelt) geförderten Projekt umfassende Länderstudien für Deutschland und Österreich, die sich mit der Integration der Artenschutzbestimmungen der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie speziell in der Forstwirtschaft befassen. Die Länderprofile konzentrieren sich darauf, wie konsequent die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Forstwirte über die Vorschriften zu informieren und sie durchzusetzen, und wie die Bewertungs- und Genehmigungsverfahren bewertet werden. Am Beispiel von Österreich und Deutschland, die beide föderal strukturiert sind, wird diese Spannbreite detailliert aufgezeigt. Mit Erkenntnissen von mehr als 30 nationalen und regionalen Experten und einem detaillierten Blick auf das Bundesland Oberösterreich, der auch Einblicke in alle anderen Regionen, soweit verfügbar, bietet, geben sie einen detaillierten Einblick in die spezifischen forstwirtschaftlichen Praktiken und rechtlichen Herausforderungen in beiden Ländern.
Vergleichende Betrachtungen in Österreich und Deutschland
Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie (Naturrichtlinien) sind die Grundlagen der EU-Naturschutz- und Biodiversitätspolitik und bilden einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den Schutz der am stärksten bedrohten und wertvollsten Arten und Lebensräume in Europa. Eingebettet in diese Gesetzgebung gelten die Schutzbestimmungen für gelistete Arten für ihr gesamtes natürliches Verbreitungsgebiet in den Mitgliedstaaten, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Während beide Länder die Naturrichtlinien in ihren Rechtsrahmen einbetten, zeigen die Unterschiede in der Umsetzung, Durchsetzung und den Präventivmaßnahmen zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen in jedem Kontext auf.
Herausforderungen bei der Umsetzung
- Österreich: Verankert Artikel 12 und 13 HD und Artikel 5 BD in allen Bundesländern, kämpft aber mit unklaren Ausnahmeregelungen und Unstimmigkeiten bei der Auslegung und Umsetzung, wie die Unterschiede in Ober- und Niederösterreich zeigen.
- Deutschland: Setzt u.a. durch § 44 BNatSchG den HD und BD in nationales Recht um, hat jedoch mit Schwierigkeiten im Zusammenhang mit weit gefassten Ausnahmen und teilweise uneindeutigen Rechtsbegriffen zu kämpfen, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei.
Vorbeugende Maßnahmen
- Österreich: Defizite in der forstwirtschaftlichen Gesetzgebung mit lückenhafter Umsetzung selbst bestehender Verordnungen für artenspezifische Maßnahmen, vornehmlich in Regionen wie Oberösterreich.
- Deutschland: Arbeitgeberstrategien und Bewirtschaftungspläne, ergänzt durch unterstützende Maßnahmen der Grundeigentümer, decken 66,7 % der nationalen Waldfläche ab, und obwohl Instrumente wie Biotopbäume den Schutz verbessern, ist ihre Anwendung nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Beratung und Durchsetzung
- Österreich: Es gibt nur wenige offizielle Leitlinien, eine begrenzte Durchsetzung und breite Ausnahmeregelungen, was dazu führt, dass forstwirtschaftliche Aktivitäten häufig die Naturschutzvorschriften umgehen.
- Deutschland: Das Informationsangebot in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich, und trotz vorhandener Beratungsdienste und Datenplattformen sind die Informationsweitergabe und die tatsächliche Durchsetzung der Vorschriften, die größtenteils auf Beschwerden beruht, stark verbesserungsbedürftig.
Genehmigungsverfahren
- Österreich: Der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ist begrenzt, forstwirtschaftliche Tätigkeiten fallen größtenteils unter das österreichische Forstgesetz, wodurch eine ausdrückliche Genehmigung umgangen wird und getrennte Zuständigkeiten zwischen Natur- und Forstbehörden offengelegt werden.
- Deutschland: Die UVP ist an bestimmte Maßnahmen und Maßstäbe geknüpft, es fehlt ein direkter Bezug zu den Artenschutzvorschriften, und es zeigt sich ein komplexes Geflecht von Artenschutzprüfungen, Dokumentations- und Kartierungsverfahren, wie z.B. in Regionen wie NRW.
Empfehlungen
- Österreich: Die Bemühungen konzentrieren sich auf Schlüsselbereiche des forstwirtschaftlichen Artenschutzes. Durch gesetzgeberische Maßnahmen müssen Probleme bei der Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie behoben und "zeitgemäße" Ausnahmeregelungen für die Landnutzung neu bewertet werden. Eine verstärkte Koordinierung zwischen den Bundesländern ist von entscheidender Bedeutung, um den Artenschutz auf allen Verwaltungsebenen zu gewährleisten und neben freiwilligen Maßnahmen auch eine obligatorische Bewirtschaftung durchzusetzen. Beratung und Durchsetzung sollten das Artenmonitoring verbessern, den Zugang zu Arteninformationen verbessern, die Leitlinien erweitern und die Beratungsdienste stärken. Die Durchsetzung erfordert auch eine bessere Kontrolltätigkeit und den Ausbau der Kapazitäten von Einrichtungen wie den Naturwächtern. Außerdem sollten die Genehmigungsverfahren die Folgenabschätzungen verbessern, insbesondere durch eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden.
- Deutschland: Die Empfehlungen sprechen sich für eine sorgfältige Überarbeitung der Ausnahmeregelungen für die forstwirtschaftliche Flächennutzung in Verbindung mit den Artenschutzbestimmungen und für eine Verfeinerung der Definition der "guten fachlichen Praxis" in der Forstwirtschaft aus. Die Betonung des forstwirtschaftlichen Artenschutzes auf allen staatlichen Ebenen, die Stärkung der obligatorischen Bewirtschaftungsvoraussetzungen und der Ausbau der Kompetenzen der regionalen Forstämter sind von zentraler Bedeutung. Zur Verbesserung der Beratungs- und Durchsetzungsstrategien gehören zudem ein robustes Artenmonitoring, die Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen und die Stärkung der Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften sowie die Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren in allen Bundesländern.
Zusammenfassend unterstreichen die Analysen für beide Länder die nuancierten, aber unerlässlichen Änderungen, die erforderlich sind, um die Wirksamkeit des Artenschutzes in den jeweiligen Forstwirtschaftssektoren zu verbessern und dadurch die biologische Vielfalt innerhalb der industriellen Prozesse zu schützen. Diese Synthese der Ergebnisse soll einen fundierteren, robusteren und harmonisierten Ansatz für die Forstwirtschaft, den Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Naturschutzrichtlinien fördern.
Eine zusammenfassende Analyse der wichtigsten Erkenntnisse aus 12 nationalen Berichten zeigt die zentralen Herausforderungen und bewährten Verfahren bei der Umsetzung der Artenschutzvorschriften in der Land- und Forstwirtschaft der EU auf und enthält strategische Empfehlungen.