Species Protection Rules under the Birds and Habitats Directives – Agriculture: Country studies
- Publikation
- Zitiervorschlag
European Commission, Directorate-General for Environment, Species protection rules under the Birds and Habitats Directives – How effectively are they integrated into sectoral policies?. Task 2, Agriculture – Country studies, Publications Office of the European Union, 2022, https://data.europa.eu/doi/10.2779/86257
Das Ecologic Institut führte in dem von der EU geförderten und von der Europäischen Kommission (GD Umwelt) unterstützten Projekt eine umfassende Länderstudie für Deutschland durch. Diese befasst sich mit der Integration des Artenschutzes in die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, insbesondere in der Landwirtschaft. In Zusammenarbeit mit über 20 nationalen und regionalen Experten und mit besonderem Augenmerk auf Schlüsselregionen wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg untersuchte die Studie die Auswirkungen der Artikel 12 und 13 der FFH-Richtlinie (HD) und des Artikels 5 der Vogelschutzrichtlinie (VRL). Der Schwerpunkt lag auf folgenden Fragen: wie gründlich werden die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt, welche Anstrengungen werden unternommen, um die Landwirte über sie zu informieren und sie durchzusetzen, und wie werden die Bewertungs- und Genehmigungsverfahren bewertet.
Artenschutzbestimmungen auf landwirtschaftlichen Flächen
Seit den 1950er Jahren wurde der wirtschaftliche Fortschritt durch die Industrialisierung der Landwirtschaft in Deutschland durch ökologische Auswirkungen wie die Homogenisierung von Lebensräumen und den Rückgang bestimmter Arten, beispielsweise der Grauammer, beeinträchtigt, was zu Umweltproblemen wie der Verschlechterung der Böden und der Verringerung der Biomasse von Insekten führte. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), mit dem die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden, bringt potenzielle Probleme im Rahmen des Artenschutzes mit sich. So z. B. die eingebettete Ausnahmeregelung für Sektoren wie die Landwirtschaft und eine möglicherweise nicht mit dem EU-Recht zu vereinbarende Definition der "erheblichen Störung". Diese bietet aufgrund der weit gefassten Ausnahmeregelungen und der etwas vagen Definition der "guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft" vornehmlich in landwirtschaftlichen Kontexten einen nachsichtigen Rechtsrahmen.
Ungleiche Beratungsangebote
Das Beratungsangebot in den einzelnen Bundesländern ist in Bezug auf den Arten- und Biodiversitätsschutz unterschiedlich umfangreich und qualitätsvoll. Die Landwirtschaftskammern, die eine zentrale Rolle bei der Aufklärung der Landwirte spielen, zeigen einen eklatanten Bedarf an verstärkten Kapazitäten im Bereich Artenschutz und Biodiversitätserhalt.
Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Artenschutz
Die Durchsetzung, insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen, stützt sich in hohem Maße auf die Einhaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dabei ist die direkte Durchsetzung minimal und stützt sich in hohem Maße auf zivilrechtliche Meldungen von Verstößen und eine Präferenz der Landwirte für kooperative, biodiversitätsfreundliche Maßnahmen. Lediglich 1 % der landwirtschaftlichen Betriebe wird jährlich routinemäßig auf die Einhaltung der GAP überprüft, was spürbare Lücken im Artenschutz vor Ort offenbart, vor allem wenn man bedenkt, dass die Landwirte eher zur Zusammenarbeit als zum Zwang neigen.
Unzulänglichkeiten bei Bewertungs- und Genehmigungsverfahren
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung sind landwirtschaftliche Tätigkeiten und ihre Verflechtung mit den Artenschutzvorschriften deutlich unterrepräsentiert. Die Stärkung dieses Rahmens erfordert die strategische Einbeziehung von wissenschaftlichen Analysen, Lebensraumkartierungen und Daten über die Auswirkungen der Landwirtschaft auf geschützte Arten und ihre Lebensräume. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung und stärkt den Schutz der biologischen Vielfalt inmitten des landwirtschaftlichen Fortschritts.
Empfehlungen:
- Gesetzliche Ausnahmen verfeinern: Die Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft im BNatSchG sollten neu strukturiert werden, und die "gute landwirtschaftliche Praxis" sollte durch eine solide, operationelle Definition innerhalb des nationalen Rechtsrahmens untermauert werden.
- Das Potenzial der GAP nutzen: Die Symbiose zwischen GAP und Artenschutz sollte gestärkt werden, indem die GAP-Zahlungen an die Einhaltung von Artenschutzverboten geknüpft werden.
- Vorbeugende Maßnahmen ausbauen: Ausgewogene Anwendung von freiwilligen und obligatorischen Instrumenten, einschließlich obligatorischer Bewirtschaftungsauflagen in Fällen anhaltender oder erheblicher Vernachlässigung der Artenschutzvorschriften.
- Verstärkung der Beratungs- und Durchsetzungsmechanismen: Verstärkung der Überwachung und Kontrollen, Angleichung der Mechanismen zur Einhaltung der GAP und des Artenschutzes, um die Wirksamkeit und Kohärenz zu verbessern.
- Verbesserung der Wirksamkeit der Überwachung: Modelle wie "Biologische Stationen" flächendeckend einführen und durchsetzen, um eine nachhaltige, systematische Überwachung des Artenschutzes in verschiedenen Agrarlandschaften zu gewährleisten.
- Harmonisierung von Genehmigungsprotokollen: Sicherstellung kohärenter und detaillierter Artenschutzbewertungen für landwirtschaftliche Aktivitäten in allen Bundesländern, um Bewertungen und Abhilfemaßnahmen mit Konsistenz und umfassender Objektivität zu untermauern.
Ein strategischer, mehrdimensionaler Ansatz, der die landwirtschaftliche Entwicklung und den Schutz der biologischen Vielfalt miteinander verbindet, ermöglicht einen für beide Seiten vorteilhaften Fortschritt. Dies ist besonders wichtig, da die landwirtschaftlichen Praktiken in Deutschland 63 % der Arten der Habitat-Richtlinie beeinflussen, wie zum Beispiel den vom Aussterben bedrohte Feldhamster. Das Bundesumweltministerium (BMUV) unterstreicht, dass die Eindämmung des Artenrückgangs eine grundlegende Änderung der Landnutzungspraktiken in verschiedenen Sektoren wie der Landwirtschaft erfordert und nicht allein eine Stärkung des rechtlichen Rahmens.
Eine zusammenfassende Analyse der wichtigsten Erkenntnisse aus 12 nationalen Berichten zeigt die zentralen Herausforderungen und bewährten Verfahren bei der Umsetzung der Artenschutzvorschriften in der Land- und Forstwirtschaft der EU auf und enthält strategische Empfehlungen.