Maßnahmen für den Fischschutz und Fischabstieg
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Ecologic Institut 2020: Maßnahmen für den Fischschutz und Fischabstieg in Europa. Infografik in: Keuneke, R; E. Massmann und S. Naumann 2020: Fischschutzziele in Europa. Überblick über die europäischen Rechtsgrundlagen des Fischschutzes an Wasserbauwerken.
Es werden verschiedene Maßnahmen angewandt, um die flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen zu verbessern. Inwiefern die Vorgaben zu den einzelnen Maßnahmen untereinander vergleichbar sind, wurde im Rahmen dieser Zusammenstellung nicht geprüft.
In elf Staaten werden mechanische Barrieren grundsätzlich immer oder in bestimmten Fällen (z. B. nur für diadrome Wandergewässer) oder als Pilotprojekte eingesetzt. Die Bemessung der Stababstände (Lettland: 20 - 35 mm, Deutschland: 10 – 20 mm, Frankreich: 20 mm) und der Anströmgeschwindigkeit unterscheiden sich. Für den Fischabstieg werden Bypässe oder Spülrinnen genutzt (zehn Länder). Neun Staaten greifen auf Maßnahmen des Betriebsmanagements zurück. In Litauen ist ein Betriebsmanagement während der Laich- und Wanderzeiten und in Frankreich während der Aalabwanderung notwendig. Fischschonendere Turbinentypen werden in neun Ländern genutzt (z. B. Lettland fischschonendere Turbine in Kombination mit mechanischen Barrieren). Einige Mitgliedstaaten setzen auch Maßnahmen zur Kompensation der Fischverluste ein, z. B. wenn die Verluste nicht durch technische Maßnahmen ausgeglichen werden können (Frankreich, Schweden, Österreich). Kompensationen von Fischverlusten durch Besatzmaßnahmen spielen vor allem in Schweden, Norwegen und Finnland eine Rolle und werden insgesamt in sechs Ländern eingesetzt. Litauen und Deutschland nutzen diese Maßnahme fallbezogen (z. B. Daugava, Mosel). In sieben Staaten der EU werden auch Fang-und-Transport-Maßnahmen durchgeführt.
Diese Infografik gibt einen Überblick über die Maßnahmen für den Fischschutz und Fischabstieg in Europa. Die Infografik ist Teil eines Fact Sheets zu Fischschutzzielen in Europa.
Die Infografik steht unter einer Creative Commons Lizenz CC BY 4.0, d.h. sie darf unter Nennung der Urheber (Ecologic Institut, Ingenieurbüro Floecksmühle, Umweltbundesamt) gerne verwendet werden.