Ecologic Legal unterstützt das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in den internationalen Klimaverhandlungen, insbesondere bei der Bestimmung und Bewertung deutscher, europäischer und internationaler Positionen. Das Projekt baut auf der Arbeit zum Vorgängerprojekt "Rechtliche und institutionelle Aspekte eines zukünftigen internationalen Klimaregimes" auf.
Das Ecologic Institut stellt dem Auftraggeber in diesem Projekt insbesondere völkerrechtliche Expertise zur Verfügung. Die Experten des Instituts begleiten die internationalen und europäischen Diskussionen fachlich und erarbeiten Lösungsansätze für rechtliche Detailfragen bei den internationalen Klimaverhandlungen. Das Projekt unterstützt die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 und beinhaltet unter anderem die:
- wissenschaftliche Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen der Klimaverhandlungen, u.a. durch Hintergrund- und Themenpapiere, die Analyse von Positionen und Vorschlägen anderer Verhandlungsteilnehmer sowie bei der Ausarbeitung der deutschen und EU-Positionen;
- Unterstützung bei der Vorbereitung von und Teilnahme an EU-Positionsabstimmungen und EU-Expertengruppen (insbesondere der Rechtsarbeitsgruppe LEX);
- Vorbereitung von und Teilnahme an Verhandlungen und Sitzungen unter dem Pariser Abkommen, der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll.
Das Pariser Abkommen von 2015 ist das zentrale Vertragswerk für den internationalen Klimaschutz. Unter dem Abkommen müssen Staaten ihre national festgelegten Klimaschutzbeiträge einreichen und über ihre Umsetzung berichten. Die Verpflichtung der Staaten, dieses Beiträge alle fünf Jahre zu aktualisieren und dabei ambitionierter zu werden, steht für einen neuen Ansatz, die nationalen Klimaschutzziele weltweit zu erhöhen.
Das Regelbuch des Pariser Abkommens vom Dezember 2018 enthält bereits zentrale Beschlüsse, um die technische Arbeit unter dem Abkommen beginnen zu können. Nicht alle Inhalte konnten aber bei den Verhandlungen abgeschlossen werden und auch die Umsetzung des bereits beschlossenen Regelwerks wird in den kommenden Jahren eine kontinuierliche juristische Begleitung erfordern.