Am 10. April 2015 hielt Christiane Gerstetter, Senior Fellow im juristischen Team des Ecologic Instituts, einen Vortrag zum Verhältnis zwischen internationalen Handels- und Umweltschutzabkommen bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar zum Thema "Natürliche Feinde - Umweltschutz und freier Welthandel als rechtliches und politisches Problem". Die Vortragsfolien stehen als Download zur Verfügung.
Das Verhältnis von Handels- und Umweltabkommen ist seit langem Gegenstand politischer und rechtlicher Diskussionen, so beispielsweise im Zusammenhang mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995.
Internationale Handelsabkommen sind primär auf den Abbau von Handelshemmnissen gerichtet. Internationale Umweltabkommen enthalten dagegen teilweise Verpflichtungen für Staaten, den Handel mit bestimmten gefährlichen Gütern (wie z.B. Chemikalien oder Abfall) oder Komponenten der natürlichen Umwelt (wie z.B. geschützten Arten) zu beschränken. Daraus ergibt sich eine gewisse Spannung zwischen Handels - und Umweltabkommen. Zudem besteht das Risiko, dass internationale Handelsabkommen den Spielraum von Staaten, Umweltmaßnahmen zu ergreifen, beschränken. Dies wird beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen über das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP kritisch diskutiert.
In ihrem Vortrag ging Christiane Gerstetter auf handelsbeschränkende Maßnahmen in internationalen Umweltabkommen ein und diskutierte ihre Vereinbarkeit mit WTO-Recht. Sie beschrieb einige der von dem Streitschlichtungsmechanismus der WTO entschiedenen Fälle, in denen internationale Umweltabkommen eine Rolle spielten. Fazit ihres Vortrags war, dass solche Abkommen im Fallrecht der WTO herangezogen werden; es gab jedoch bisher kaum Fälle, in denen ein WTO-Mitgliedsland wegen einer Maßnahme verklagt wurde, die nach einem internationalen Umweltabkommen vorgeschrieben oder erlaubt war. Zudem wies sie auf das Problem hin, dass es im Umweltbereich keine internationale gerichtliche Institution gibt, die ähnlich effektiv funktioniert wie die WTO-Streitschlichtung.