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Rechtlich-institutionelle Aspekte der Klimaverhandlungen post 2012

Rechtlich-institutionelle Aspekte der Klimaverhandlungen post 2012
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Rechtlich-institutionelle Aspekte der Klimaverhandlungen post 2012

Projekt
Dauer
-

Bis Ende 2009 soll – so wurde es 2007 auf der UN-Klimakonferenz in Bali von den Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention beschlossen - ein umfassendes Klimaschutzabkommen verabschiedet werden, um das im Jahre 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll abzulösen. Im Rahmen des Projekts unterstützen die Juristinnen und Juristen des Ecologic Instituts das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wissenschaftlich bei der Vertretung der deutschen und EU Positionen in den internationalen Klimaverhandlungen.

1992 einigte sich die Staatengemeinschaft in der Klimarahmenkonvention auf Eckpunkte eines gemeinsamen Vorgehens im Kampf gegen den Klimawandel. Einige Jahre später wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet, in welchem sich die Industriestaaten  zum ersten Mal zu Treibhausgasemissionsreduktionen verpflichteten. Die wesentlichen Entscheidungen für die Gestaltung der Zeit nach Ablauf der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls sollen auf der Vertragsstaatenkonferenz 2009 in Kopenhagen gefällt werden. Doch die verschiedenen, widerstreitenden Interessen der einzelnen Vertragsparteien lassen bereits im Vorfeld erkennen, dass die Verhandlungen um ein neues, umfassendes Klimaschutzabkommen nicht werden abgeschlossen werden können. Die internationalen Verhandlungen bleiben daher geprägt von der Entwicklung eines ‚Zukunftregimes‘ post 2012.

Zielsetzung des Projekts ist es, die Bundesregierung im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen bei der Analyse von Vorschlägen und Positionen anderer Verhandlungsteilnehmer und der Ausarbeitung von deutschen und EU-Positionen fachlich zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf der Vorbereitung der entscheidenden Vertragsstaatenkonferenz 2009 in Kopenhagen sowie der Implementierung und Fortentwicklung der politischen Entscheidungen, die dort getroffen werden sollen.

Das Ecologic Institut stellt dem Auftraggeber in dem Projekt insbesondere völkerrechtliche Expertise zur Verfügung. Es werden die Diskussionen auf international und europäischer Ebene fachlich unterstützt und versucht, Lösungsansätze zu entwerfen, welche die Leistungsfähigkeit des internationalen Prozesses sichern und erhöhen können. Das beinhaltet unter anderem die:

  • Wissenschaftliche Unterstützung des Auftraggebers durch die Erarbeitung von Analysen, Themen- und Hintergrundpapieren, und darauf aufbauend von Positionspapieren und Verhandlungsangeboten; 
  • Bewertung von Vorschlägen von Drittstaaten und den Organen und Verhandlungsforen des Klimaregimes; sowie nach Bedarf Entwicklung eigener Vorschläge, die die politischen Ziele, die Verhandlungssituation und die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen;
  • Unterstützung bei der EU-Positionsabstimmungen;
  • Vorbereitung von und Unterstützung bei den Verhandlungen und Sitzungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokolls.

Kontakt

Finanzierung
Partner
Team
Gesa Homann LLM
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Internationale Umweltpolitik, Kyoto Protokoll, Klimarahmenkonvention, KP, KRK, EGFA, LEX, Zukunftsregime, Klima, Klimaschutz, UNFCCC, COP, COP/MOP, Klimapolitik, Völkerrecht, post 2012, AWG KP, AWG LCA
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