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Rechtsfragen der internationalen Klimaschutzfinanzierung

Rechtsfragen der internationalen Klimaschutzfinanzierung
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Rechtsfragen der internationalen Klimaschutzfinanzierung

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Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) juristisch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen bei der Umsetzung der so genannten Fast Start Finanzierung. Darüber hinaus liefert das Vorhaben Beratungsinhalte, die das BMU für die Diskussion im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen und als Beiträge zur Entwicklung eines globalen Klimafinanzierungsmechanismus nutzen kann.

Im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen hat die internationale Gemeinschaft 2009 im "Copenhagen Accord" Eckpunkte für ein langfristiges Klimaregime niedergelegt. Darin haben sich die Industrieländer u.a. bereit erklärt, Finanzhilfen für Entwicklungsländer zur langfristigen Finanzierung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen bereit zu stellen. Zusätzlich sollen den Entwicklungsländern im Zeitraum 2010-2012 bis zu 30 Milliarden US Dollar "fast start finance" für Vermeidungs- und Anpassungsmaßnahmen, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau zur Verfügung gestellt werden. Die EU hat dafür im Rahmen der Klimaverhandlungen einen jährlichen Beitrag von 2,4 Mrd. Euro zugesagt, von dem die Bundesregierung einen Anteil von durchschnittlich 420 Mio. Euro pro Jahr übernimmt. Das Ecologic Institut unterstützt das BMU juristisch bei der Umsetzung dieser Zusage. Die Fast Start Aktivitäten müssen innerhalb der Bundesregierung, der EU und mit der internationalen Gebergemeinschaft koordiniert werden.

Darüber hinaus soll das Projekt Beiträge zur internationalen politischen und rechtlichen Diskussion zur zukünftigen Klimafinanzierung liefern. Insbesondere geht es um die Fragen, wie und aus welchen Quellen die Finanzmittel bereit gestellt werden sollen, wie und über welche Institutionen der internationalen Finanzarchitektur die Mittel verteilt werden, und wie die zugesagte Finanzierung nachgewiesen werden kann ("MRV"). Dazu unterstützt Ecologic Institut das BMU juristisch bei den internationalen Klimaverhandlungen im Rahmen der EU-Expertengruppe "Recht" (EG-LEX) und betreut als Vertreter von EG-LEX juristische Fragen der EU-Expertengruppe "Investition und Finanzierung" (EGIF). Das Ecologic Institut bearbeitet darüber hinaus konkrete juristische Fragen des BMU zur Klimafinanzierung.

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Schlüsselwörter
Ecologic Legal, Internationale Klimaverhandlungen, Klimafinanzierung, Copenhagen Accord, Fast Start Finance, internationale Finanzarcthitektur, UNFCCC, KP, Klimarahmenkonvention, Kyoto Protocol, Umweltvölkerrecht, Umweltrecht, Global, Europe, Germany