Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts
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Das Projekt unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus rechtlicher Sicht in aktuellen konkreten umweltvölkerrechtlichen Fragen. Das Ecologic Institut erstellt für das BMU rechtliche Analysen, Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge, entwickelt und bewertet Optionen und evaluiert diese auch verhandlungsbegleitend. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Durchsetzung von BMU-Positionen auf internationaler und bilateraler Ebene zu verbessern.
Das Umweltvölkerrecht befindet sich in einer Phase der Konsolidierung. In den letzten Jahren stand dabei nicht im Vordergrund, immer mehr neue vertragliche Regelungen zu setzen, sondern die bestehenden Regelungen weiter auszugestalten und tatsächlich umzusetzen. Dies geschieht heute zu einem erheblichen Teil in Vertragsstaatenkonferenzen der multilateralen Vertragsregime mit institutionellem Unterbau. Die Abstimmung innerhalb von Vertragsregimen wirft neue rechtliche Probleme auf und erfordert schnelle und flexible Positionsbestimmung und -änderung. Wachsende Regelungsbreite und -dichte in verschiedenen MEA können außerdem zu Konflikten zwischen Umweltregimen führen. Das Projekt behandelt rechtliche Fragen in Bezug auf Umsetzungs- und Vollzugsdefizite im Umweltvölkerrecht, Regelungslücken und die Wechselwirkung mit anderen Völkerrechtsgebieten. Das Ecologic Institut unterstützt das BMU in rechtlicher Hinsicht auf Bundesebene und bei bilateralen und internationalen Verhandlungen durch Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten und rechtlichen Stellungnahmen und Positionspapieren, Bewertung von Vorschlägen Dritter und Erarbeitung eigener Formulierungsvorschläge.