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Strafrechtliche und andere Sanktionen im Umweltrecht

Projekt
Dauer
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Die illegale Verschmutzung von Boden, Wasser, Luft, der illegale Handel mit geschützten Arten oder die illegale Verbringung von Plastikabfall ins Ausland – das sind verschiedene Formen von Umweltkriminalität.

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) schätzt in einem Bericht, dass Umweltkriminalität global im Jahr 2016 die Art von Verbrechen war, mit der die viertmeisten Umsätze erzielt wurden. Nach dieser Schätzung belief sich die Geldmenge, die mit Umweltkriminalität global umgesetzt wurde, im Jahr 2016 auf 91-258 Milliarden US-Dollar. Nur mit Drogenhandel, Fälschungsdelikten und Menschenhandel wurde mehr Geld umgesetzt.

Umweltkriminalität hat vielfältige negative Folgen. Die ökologischen Folgen reichen von der Zerstörung von Wäldern, über die Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft bis hin zum Artensterben. Viele Arten von Umweltkriminalität beeinträchtigen außerdem die menschliche Gesundheit und organisierte Formen von Umweltkriminalität untergraben staatliche Strukturen und nachhaltige Entwicklung.

Deswegen sind für bestimmte Handlungen, welche die Umwelt massiv verschmutzen oder zerstören, Sanktionen im Strafrecht vorgesehen. Die EU hat entsprechende gesetzliche Regelungen mit ihrer Umweltstrafrechtsrichtlinie für alle Mitgliedstaaten zur Pflicht gemacht.

Verstöße gegen das Umweltrecht können auch mit anderen Mitteln als strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.

Dazu gehören in Deutschland beispielsweise Bußgelder, Betriebsuntersagungen oder Anordnungen auf Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands. In anderen Ländern ist es zudem möglich, gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen das Umweltrecht verhängte Sanktionen öffentlich bekannt zu machen.  Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass Umweltkriminalität dann besonders effektiv bekämpft werden kann, wenn Behörden durch verschiedene Instrumente und Sanktionen differenziert auf Umweltvergehen reagieren können. Bisherigen wissenschaftliche Studien zufolge wird von diesen Möglichkeiten allerdings bisher in Deutschland und anderen Ländern nur unzureichend Gebrauch gemacht.

Abschreckende Sanktionen gegen Umweltkriminalität?

Vor diesem Hintergrund entwickelt das Ecologic Institut zusammen mit Partnern in diesem Forschungsvorhaben Empfehlungen, wie in Deutschland Umweltrechtsverstöße besser durch abschreckende Sanktionen verhindert werden können.

Das Projekt untersucht zunächst theoretisch, wann eine bestimmte Sanktion wie zum Beispiel eine Gefängnisstrafe abschreckend gegen Umweltrechtsverstöße wirkt. Die theoretischen Überlegungen werden anhand von Fallbeispielen zur illegalen Abfallentsorgung und zum Meeresschutz konkretisiert. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Forschungsteam Empfehlungen für zukünftige Politik und für praktische Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs.

In dem Projekt arbeiten Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Disziplinen zusammen – vertreten sind vor allem die Rechtswissenschaft und die Kriminologie sowie Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaft.

Das Forschungsteam erarbeitet neben einem Bericht zu den Forschungsergebnissen zwei Neu-Auflagen der Publikation Umweltdelikte. Die Forschungsergebnisse werden im Rahmen mehrerer Veranstaltungen mit einem Fachpublikum diskutiert.

Mit dem Projekt führt das Ecologic Institut seine Arbeiten zum Thema Umweltkriminalität auf deutscher und europäischer Ebene fort.

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Finanzierung
Partner
Team
Michael Schock
Dr. Christiane Gerstetter
Dr. Heidi Stockhaus
Sira Horstkötter
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Umweltkriminalität, Umweltstrafrecht, Durchsetzung, Einhaltung, Sanktionen

Source URL: https://www.ecologic.eu/17665