Ecologic Institut untersucht mit einer juristischen Analyse, ob und inwiefern das deutsche Recht geeignet ist, das nachhaltige Entwicklungsziel einer "land degradation-neutral world" (LDN) bis 2030 zu erreichen, und macht Verbesserungsvorschläge. Außerdem bereitet das Projekt die Ergebnisse so auf, dass sie als "lessons learned" im internationalen Austausch Anregungen und Impulse für andere Staaten geben können. Die Ergebnisse werden in einem internationalen Workshop diskutiert.
Das LDN-Ziel gehört zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs), welche die UN 2015 beschloss. Deutschland ist im Rahmen eines weiten Spielraums politisch verpflichtet, sie umzusetzen. Die "Neutralität" der LDN-Vorgabe in SDG 15.3 ist ein Saldierungsansatz, bei dem alle Bodenverschlechterungen zusammen gegen alle Bodenverbesserungen durch Ausgleichs- oder Sanierungsmaßnahmen verrechnet werden. Deutschland muss daher anstreben, dass der Bodenzustand in Deutschland insgesamt im Jahr 2030 mindestens nicht schlechter ist als 2015.
Das Projekt arbeitet die konzeptionellen Elemente von LDN heraus und bewertet das deutsche Recht entsprechend. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Erosion durch Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Versiegelung durch Siedlung und Kontamination durch Industrie.