Erstellung einer Informationsbroschüre über die Rechte der Bürger unter der Aarhus-Konvention
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Die Aarhus-Konvention zum "Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" verpflichtet die Vertragsstaaten, die Umwelterziehung sowie das Umweltbewusstsein zu fördern. Eine parallele Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit enthält die der Umsetzung der Konvention dienende neue Umweltinformations-Richtlinie der EG. Ziel des Projekts ist es, den komplexen Inhalt der Konvention in Form einer Broschüre vereinfacht darzustellen, um den Bürger in für ihn verständlicher Art über seine Rechte zu informieren und ihn in die Lage zu versetzen, diese auch praktisch wahrzunehmen.
Um den Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention zum "Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" und aus der Umweltinformations-Richtlinie der EG nachzukommen, bereitet das Bundesumweltministerium eine Broschüre vor, die den komplexen Inhalt der Konvention in Form einer Broschüre vereinfacht darstellt, um den Bürger in für ihn verständlicher Art über seine Rechte zu informieren und ihn in die Lage zu versetzen, diese auch praktisch wahrzunehmen. Ecologic verfasst den Text der Broschüre sowie verschiedene Textbausteine für die Internetseite des Bundesumweltministeriums zur Aarhus-Konvention.