Verwandte Inhalte für das Projekt "Erstellung einer Informationsbroschüre über die Rechte der Bürger unter der Aarhus-Konvention" (Projektnummer 1881)
Projekt
Die Aarhus-Konvention zum "Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" verpflichtet die Vertragsstaaten, die Umwelterziehung sowie das Umweltbewusstsein zu fördern. Eine parallele Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit enthält die der Umsetzung der Konvention dienende neue Umweltinformations-Richtlinie der EG. Ziel des Projekts ist es, den komplexen Inhalt der Konvention in Form einer Broschüre vereinfacht darzustellen, um den Bürger in für ihn verständlicher Art über seine Rechte zu informieren und ihn in die Lage zu versetzen, diese auch praktisch wahrzunehmen.
Diese Broschüre stellt die Aarhus-Konvention vor und zeigt, welche Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte dem Bürger im Umweltbereich zustehen und wie er sie ausüben und durchsetzen kann.