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Dieses Projekt untersucht, ob die Mitgliedstaaten die GAP-Finanzierung nutzen, um Maßnahmen zu unterstützen, die die Grundlage für die Reduzierung der Viehbestandsemissionen im nächsten Finanzierungszeitraum schaffen. Dazu gehört auch die Information über die Notwendigkeit zusätzlicher politischer Maßnahmen über die GAP-Unterstützung hinaus, angesichts des notwendigen Anstiegs des Klimaziels im Agrarsektor zur Erreichung des EU-Klimaziels von 2040.
Die Ergebnisse werden Einblicke geben, inwieweit die Reduzierung der Viehbestandsemissionen unter der aktuellen GAP priorisiert wird, welche Änderungen für den nächsten Finanzierungszeitraum notwendig sind und Empfehlungen zur Verbesserung der GAP-Strategiepläne liefern. Dabei wird der Fokus auf den Maßnahmen der Mitgliedstaaten, Anpassungen der aktuellen und zukünftigen GAP-Finanzierung sowie auf die Rolle der privaten Finanzierung bei der Skalierung wirkungsvoller Emissionsminderungsmaßnahmen für die Viehzucht gelegt.
GAP-Finanzierung und Viehbestandsemissionen
Die Viehzuchtproduktion ist eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen in der EU, einschließlich indirekter Emissionen durch Landnutzungsänderungen und den Einsatz von Düngemitteln für Eiweißfutter. Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (2023-2027) bietet verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten, um die Einführung umweltfreundlicherer und klimafreundlicherer Landwirtschaftspraktiken zu fördern. Trotz dieser Chancen ist es nach wie vor möglich, dass die GAP hoch-emissionäre Viehzuchtproduktion finanziert. Da die Verhandlungen für den nächsten GAP-Zeitraum bevorstehen, ist es entscheidend zu bewerten, wie die aktuellen GAP-Mittel genutzt werden, um entweder die Reduktion von Viehbestandsemissionen zu fördern oder zu verhindern.
Dieses Projekt ist die zweite Phase der "Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus der Nutztierhaltung durch die GAP". Das Ecologic Institut wird die Forschung und Analyse fortführen, indem es eine Literaturübersicht, Experteninterviews, die Bewertung von GAP-Strategieplänen sowie die Einbeziehung von Expertenbewertungen für fünf Mitgliedstaaten vornimmt: Polen, Frankreich, Spanien, Ungarn und Belgien-Flandern.