CIS-Leitfaden zu Artikel 4(7), Vergleich des Guten Ökologischen Potenzials und hydromorphologische Bewertungsmethoden
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In dem aktuellen Arbeitsprogramm 2016-2018 der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), einigten sich die Wasserdirektoren der europäischen Länder spezifische Ad-hoc Arbeitsgruppen (ATGs) zu folgenden Themen einzurichten: (1) Best Practice und Anleitung zu Hydromorphologie und (2) Handlungsanleitung für die Umsetzung von Artikel 4(7) zu Ausnahmen bei physischen Veränderungen von Wasserkörpern. Ecologic Institut und sein Partner Fresh Thoughts wurden damit beauftragt die GD Umwelt der Europäischen Kommission bei wissenschaftlichen, sozioökonomischen und technischen Fragen im Rahmen der Aktivitäten der ATGs zu Artikel 4(7) und Hydromorphologie zu unterstützen.
Die konkrete Ziele des Projektes sind folgende:
- Abschluss eines CIS-Leitfadens zu Artikel 4(7).
- Unterstützung der ECOSTAT-Arbeitsgruppe zu Hydromorphologie bei der Erstellung eines Berichts über hydromorphologische Bewertungsmethoden für fließende Gewässer.
- Unterstützung der Aktivitäten der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Hydromorphologie zur Harmonisierung des Guten Ökologischen Potenzials (GEP).
- Unterstützung der ECOSTAT-Arbeitsgruppe zu Küsten- und Übergangsgewässer in Bezug auf hydromorphologische Bewertungsmethoden und Minderungsmaßnahmen zur Erreichung des GEP.