Die Verschlechterung von Böden rückt seit einigen Jahren verstärkt auf die internationale politische Agenda. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den im September 2015 verabschiedeten UN Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) wieder. Um diese global zu erreichen, muss das internationale Bodenschutzrecht fortentwickelt werden. Im Rahmen des Projekts werden hierzu auf Grundlage einer Analyse vorhandener Instrumente und Institutionen Vorschläge entwickelt.
Der Erhalt der Böden ist für eine nachhaltige Entwicklung unabdingbar. Sie spielen eine zentrale Rolle für die Ernährungssicherheit, stellen wichtige Ökosystemdienstleistungen zu Verfügung und dienen als Kohlenstoffspeicher. Global betrachtet nimmt der Nutzungsdruck auf Böden etwa durch das globale Bevölkerungswachstum oder die Auswirkungen des Klimawandels immer weiter zu. Zugleich wird Boden etwa durch Versiegelung, Versalzung, Erosion oder Schadstoffeintrag zunehmend degradiert.
Mittlerweile wird die Degradation von Böden nicht mehr als lokales Phänomen wahrgenommen, sondern rückt seit Jahren auf die internationale politische Agenda. Dies spiegelt sich unter anderem darin wider, dass das Jahr 2015 zum UN Jahr des Bodens ausgerufen wurde. Zudem sind mehrere bodenrelevante Ziele in den SDGs enthalten. So soll Bodendegradation bis 2030 aufgehalten und sogar umgekehrt werden. Mit dem Unterziel 15.3 der SDGs wird das Leitbild einer "land degradation neutral world" angestrebt.
Diese politische Entwicklung schlägt sich allerdings kaum auf der völkerrechtlichen Regelungsebene nieder. Bislang existieren nur wenige verbindliche Regelungen, die für den Bodenschutz relevant sind. Zuletzt wurden unter der für Trockengebiete geltenden Wüstenkonvention (United Nations Convention to Combat Desertification, UNCCD) vereinbart, Bodendegradierung stärker zu bekämpfen und die Umsetzung der entsprechenden UN Nachhaltigkeitsziele in den Staaten zu fördern.
Auf internationaler Ebene beschäftigen sich neben der Wüstenkonvention auch die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) und die Klimarahmenkonvention (UN Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) mit Aspekten des Bodenschutzes. Daneben sind internationale Organisationen, wie z. B. die Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organization, FAO), im Rahmen ihres Aufgabenbereichs mit dem Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Böden befasst. Hinzu kommen vereinzelte regionale Abkommen etwa für die Alpen, Afrika und den Südpazifik.
Im Rahmen des Projekts entwickelt das Ecologic Institut zusammen mit seinen Partnern konkrete Vorschläge zur Fortentwicklung des internationalen Bodenschutzrechts. Hierzu wird zunächst die tatsächliche und die potenzielle Steuerungswirkung bestehender internationaler und regionaler Instrumente analysiert und bewertet. Darauf aufbauend werden kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen zur Stärkung des Bodenschutzes erarbeitet, die im Rahmen eines internationalen Expertenworkshops vorgestellt und diskutiert werden.