The Environment in the Future European Constitution
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- Zitiervorschlag
Beyer, Peter 2004: “The Environment in the Future European Constitution”. Journal for European Environmental & Planning Law (JEEPL), Jg. 1, Nr. 2, 143-151.
In der zweiten Ausgabe des Journal for European Environmental & Planning Law (JEEPL) ist ein Artikel von Peter Beyer über die Rolle der Umwelt in der zukünftigen europäischen Verfassung erschienen.
Der Artikel basiert auf einer Broschüre, die der Autor im Rahmen des von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts "EcoFuturum - Eine nachhaltige Verfassung für Europa" geschrieben hat. Im Rahmen dieses Projekts hat Ecologic eine Reihe von Broschüren über die europäische Verfassung verfasst und Seminare zu dem Thema in sechs verschiedenen Ländern der Europäischen Union durchgeführt, um den Einfluss der zukünftigen europäischen Verfassung auf die Umweltpolitik der Union mit der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Im Juni dieses Jahres machte die Nachricht, dass Europa sich eine Verfassung gibt, Schlagzeilen, als der Konvent zur Zukunft Europas den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa vorlegte. Nach sechzehnmonatiger Diskussion unterbreitete der Vorsitzende des Konvents, Valéry Giscard d'Estaing, den Vertragsentwurf dem Europäischen Rat, der unter griechischer Präsidentschaft in Thessaloniki tagte. Der Verfassungsentwurf rief in Europa ganz unterschiedliche Reaktionen hervor, die sich zwischen Verwirrung, Furcht, Empörung und Langeweile bewegten. Manche hielten den Entwurf für handwerklich schlecht, andere begrüßten ihn als den größten Schritt nach vorn seit den Römischen Verträgen. In einem sind sich "Föderalisten" wie "Euroskeptiker" aber einig: Die Verfassung ist für die fortschreitende Entwicklung europäischen Primärrechts von grundsätzlicher Bedeutung und wird für die Zukunft der Europäischen Union entscheidend sein.
Der Gipfel begrüßte den Entwurf als gute Ausgangsbasis für den Beginn der Regierungskonferenz im Herbst. Auf der Konferenz wurde schließlich erwägt, dass der Entwurf im Oktober des Jahres 2003 mit einem Treffen der europäischen Führungsmächte in Rom beginnen soll. In den folgenden zwei Monaten trafen sich die Außenminister und Regierungschefs mehrere Male, um Kompromisse zu verschiedenen kontroversen Themen zu finden. In erster Linie wurde über die Frage der zukünftigen Maßnahmen für ein Mehrheitswahlsystem im Rat und die Zusammensetzung der Europäischen Kommission diskutiert.
Dennoch wurde am Ende des Jahres und der italienischen Präsidentschaft keine allgemeine Zustimmung zur Verfassung erreicht; hauptsächlich wegen der heftigen Opposition Spaniens und Polens gegenüber den neuen Regelungen zur Mehrheit im Rat. Da die vom Konvent vorgeschlagenen Maßnahmen gegenüber der derzeitigen Situation unter dem Abkommen von Nizza einen Einflussverlust für diese beiden Staaten bedeutet hätten. Infolgedessen musste die irische Präsidentschaft das Thema aufgreifen und die Beratungen weiterführen.
Aufbauend auf einem Bericht der Präsidentschaft im März 2004 konnten die Mitgliedsstaaten aber schließlich ihre Machtkämpfe überwinden und verabschiedeten die Europäische Verfassung auf ihrem Gipfel im Juni 2004. Im Oktober dieses Jahres werden sie sich, dieses Mal in Rom, wieder zusammenkommen und den Vertrag im gleichen Zimmer, in dem 1957 der Vertrag von Rom unterschrieben wurde, die zukünftige Europäische Verfassung unterzeichnen. Das neue Abkommen soll dann bis zum Jahre 2006 in Kraft treten, unter der Voraussetzung, dass alle 25 Mitgliedstaaten zustimmen. Ob das der Fall sein wird, ist schwer zu sagen, da mehrere Mitgliedsstaaten, einschließlich Großbritannien, Frankreich und Polen, einen Volksentscheid zur EU Verfassung abhalten werden. Der Ausgang dieser Volksentscheide ist, speziell in Großbritannien, eher ungewiss.