Am 22. April 2015 fand die erste Trade Night am Ecologic Institut statt. Das Thema waren die umweltbezogenen Bestimmungen im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA), einem bilateralen Handels- und Investitionsabkommen, das zwischen Kanada und der EU ausgehandelt wurde.
Richard Tarasofsky, Botschaftsrat (Wirtschaft) bei der Kanadischen Botschaft in Berlin, der an den CETA-Verhandlungen für die kanadische Seite beteiligt war, gab einen Überblick über die wichtigsten umweltbezogenen Bestimmungen. Sie umfassen ein Kapitel über Handel und Umwelt, ein weiteres Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, und eine allgemeine Ausnahmeklausel, die sich an Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade – GATT) orientiert.
Ein wichtiges Merkmal des Kapitels zu Handel und Umwelt ist, dass es eine explizite Klausel enthält, die den Parteien verbietet, Handel oder Investitionen dadurch zu fördern, dass das inländische Umweltschutzniveau abgesenkt wird. Es enthält auch einen institutionellen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten bezüglich des Kapitels Handel und Umwelt. Daneben können auch die Bestimmungen über technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade – TBT), das Kapitel über regulatorische Zusammenarbeit und die Bestimmungen über Investitionen für Umweltregulierung relevant sein.
Dem Beitrag folgten kurze Stellungnahmen von Fabian Wendenburg, der den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vertrat, und Nils Meyer-Ohlendorf, Senior Fellow, Ecologic Institut. Fabian Wendenburg betrachtet CETA als ein gutes Abkommen, das ein Muster für andere Abkommen sein könnte. Er kritisierte jedoch einige Definitionen im Kapitel über Investitionen, die er als zu eng ansah. Nils Meyer-Ohlendorf hinterfragte unter anderem, ob die Bestimmungen über Streitschlichtung im Kapitel Umwelt stark genug formuliert seien, insbesondere verglichen mit den Bestimmungen über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staat.
Streitschlichtung war ein wichtiger Punkt in der anschließenden Diskussion. Es gab unterschiedliche Ansichten dazu, ob Klauseln über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staat auch in solchen Abkommen gebraucht werden, die Staaten mit effizienten Rechtsystemen und einem hohen Maß an Rechtstaatlichkeit miteinander abschließen. Ein Vorschlag war, dass Klauseln in Investitionsabkommen internationale Schiedsverfahren nur dann erlauben sollten, wenn das inländische Justizsystem nicht effektiv funktioniert.
Die Trade Nights sind eine regelmäßige Veranstaltungsreihe, die vom Ecologic Institut organisiert wird. Trade Nights bieten Experten in Berlin, die zu Handelsfragen arbeiten, die Gelegenheit, in einem informellen Rahmen aktuelle Fragen der Handelspolitik zu diskutieren. Wenn Sie Einladungen zu weiteren Veranstaltungen bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an Christiane Gerstetter.