EG-Kompetenzen bei völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens
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Epiney, Astrid; Simon Marr; Peter Beyer et al. 2004: EG-Kompetenzen bei völkerrechtlichen Verträgen im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens. [UBA-Berichte 1/04]. Berlin: Erich Schmidt Verlag.
Die EG beteiligt sich zunehmend an gemischten Umweltschutzübereinkommen, d. h. Übereinkommen, bei denen neben der EG auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. Dieses Nebeneinander wirft Fragen nach den jeweiligen Zuständigkeiten bei Aushandlung, Abschluss und Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf, die die als Buch veröffentlichte Studie für den Bereich des Meeresumweltschutzes unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Abkommens beantwortet.
Die Studie untergliedert sich in drei Teile. In einem ersten Teil werden zunächst allgemeine Grundsätze für die Verteilung der Kompetenzen zwischen der EG und den Mitgliedstaaten bei gemischten Umweltübereinkommen dargelegt, wobei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zugrunde gelegt wird. Nach der Rechtsprechung des EuGH verfügt die EG überall dort über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge, wo ihr auch intern Rechtssetzungskompetenz zusteht (Grundsatz der Parallelität von Innen- und Außenkompetenz). Diese Zuständigkeit kann gar zu einer ausschließlichen werden, wenn eine Regelungsmaterie von der Gemeinschaft intern bereits erschöpfend geregelt wurde.
In dem zweiten Teil der Studie wird für ausgewählte Regelungsbereiche, die unter dem OSPAR-Übereinkommen relevant sind, eine Kompetenzabgrenzung zwischen der EG und den Mitgliedstaaten auf der Basis der Ergebnisse des ersten Teils vorgenommen. Die Analyse betrifft dabei jeweils die Frage, ob und inwieweit ein konkreter Bereich (z.B. die Ausweisung von Meeresschutzgebieten oder Zulassungsbeschränkungen für Chemikalien) durch die EG erschöpfend geregelt ist: Dies hätte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten weder dazu befugt sind, abweichende nationale Gesetze zu erlassen, noch auf internationaler Ebene entsprechende Abkommen (alleine) abzuschließen. Die Untersuchung der einschlägigen Regelungen der Gemeinschaft erstreckt sich dabei auf das Gefahrstoffrecht, das Pflanzenschutzrecht, die Anlagenzulassung und die Ausweisung von Meeresschutzgebieten.
Schließlich widmet sich das Gutachten in seinem dritten Teil der Frage, inwieweit den Mitgliedstaaten nach sogenannten Schutzverstärkungsklauseln Spielräume zur Einführung und Beibehaltung strengerer Vorschriften verbleiben. Zudem werden verfahrensrechtliche Möglichkeiten untersucht, über die die Mitgliedstaaten ihre Interessen verfolgen und durchsetzen können (Abstimmungsverfahren im Rat, Verfahren vor dem EuGH sowie OSPAR-Schiedsverfahren). Die Studie schließt mit Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen internationaler Meeresschutzübereinkommen und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EG und einer englischen Zusammenfassung.
Zur Vorstellung des von Ecologic erstellten Zwischenberichts und zur Diskussion der vorläufigen Ergebnisse veranstaltete das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Ecologic ein Fachgespräch "EG-Außenkompetenzen und Meeresumweltschutz" in Berlin ein.