Verwandte Inhalte für das Projekt "EU-Legislativvorschlag zu Einwegkunststoffprodukten und Fanggeräten" (Projektnummer 3565)
Publikation:Bericht
Dieser Schlussbericht untersucht die Bestimmungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) der EKRL im Hinblick auf ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Der Schwerpunkt dieser Analyse liegt auf jenen Aspekten, die im Vergleich zu anderen EU-Rechtsvorschriften EHV-Neuheiten darstellen, und wirft rechtliche Fragen auf, die bisher nicht behandelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Reinigungskosten für Abfälle(n) der relevanten EK-Produkte.
Am 2. Juli 2020 hielten Dr. Martin Hirschnitz-Garbers und Dr. Stephan Sina vom Ecologic Institut zusammen mit Susanne Altvater von s.Pro einen Impulsvortrag "Überlegungen zur erweiterten Herstellerverantwortung der Einwegkunststoff-Richtlinie der EU" bei der AG "Umsetzung der EU Einweg-Kunststoff-Richtlinie" und diskutierten mit den Teilnehmer*innen.
Die Bekämpfung von Plastikmüll an Land und in den Meeren ist eine der großen Herausforderungen des globalen Umweltschutzes. Im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie hat die EU eine Richtlinie zur Einschränkung von Einwegplastikprodukten, die besonders häufig unsachgemäß entsorgt werden, und Fanggeräten auf den Weg gebracht. Für das Umweltbundesamt untersuchte das Ecologic Institut gemeinsam mit s.Pro Rechtsfragen und aus Umweltsicht geeignete Maßnahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung zur Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten für ausgewählte Produktgruppen.