Verwandte Inhalte für das Projekt "Verbesserung der Deckungsvorsorge im Rahmen der Umwelthaftungsrichtlinie" (Projektnummer 2618-03)
Publikation:Bericht
Dieser Bericht, der von Valerie Fogleman mit Unterstützung des Ecologic Instituts erstellt wurde, untersucht und analysiert die Deckungsvorsorge für Verbindlichkeiten nach der Umwelthaftungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten, in denen sie freiwillig ist und in denen sie verpflichtend ist (Tschechische Republik, Irland, Portugal, Slowakei und Spanien). Der Schwerpunkt liegt dabei auf Versicherungen, da die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten keine verpflichtende Deckungsvorsorge für Verbindlichkeiten aus der Umwelthaftungsrichtlinie eingeführt hat.
Die 2016 abgeschlossene REFIT-Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie zeigte, dass die Umsetzung in den Mitgliedstaaten weniger effektiv ist als erwartet und sehr unterschiedlich ausfällt. Im Rahmen des mehrjährigen Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2017 bis 2020 möchte die Europäische Kommission sicherstellen, dass Verfügbarkeit von und Nachfrage nach einer Deckungsvorsorge für Umwelthaftungsfälle ausreichen. Das Projekt zielt darauf ab, die Informationslage zur aktuellen Situation in den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Am 15. Oktober 2019 findet in Brüssel ein Experten-Workshop des Projekts "Verbesserung der Deckungsvorsorge im Rahmen der Umwelthaftungsrichtlinie" statt. In dem Workshop wird zunächst ein Überblick über die aktuelle Situation der Deckungsvorsorge bezüglich Umwelthaftungsrichtlinie (Environmental Liability Directive; ELD) in den Mitgliedsstaaten gegeben. Anschließend wird das Projektteam Optionen für die Deckungsvorsorge vorstellen, welche am Nachmittag im World Café-Format diskutiert werden, um Gelegenheit zur Diskussion und zum Gedankenaustausch zu geben.