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Projekt
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtete die Mitgliedstaaten, die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Einzugsgebiete bis Dezember 2009 zu entwickeln und bis März 2010 der Europäischen Kommission vorzulegen. Zweck der Maßnahmenprogramme ist die Umweltziele der WRRL zu erreichen. Im Rahmen eines "Rahmenvertrags zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der EU-Gewässerpolitik" hat die GD Umwelt der Europäischen Kommission einem europäischen Konsortium einen spezifischen Auftrag zur Unterstützung bei der Compliance-Auswertung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie erteilt. Das Ecologic Institut ist Partner in diesem Konsortium unter der Leitung von WRc.