Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtete die Mitgliedstaaten, die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Einzugsgebiete bis Dezember 2009 zu entwickeln und bis März 2010 der Europäischen Kommission vorzulegen. Zweck der Maßnahmenprogramme ist die Umweltziele der WRRL zu erreichen.
Im Rahmen eines "Rahmenvertrags zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der EU-Gewässerpolitik" hat die GD Umwelt der Europäischen Kommission einem europäischen Konsortium einen spezifischen Auftrag zur Unterstützung bei der Compliance-Auswertung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie erteilt. Das Ecologic Institut ist Partner in diesem Konsortium unter der Leitung von WRc.
Das Projekt gliedert sich in drei Hauptaufgaben (Tasks):
- Unterstützung der Kommission bei der Compliance-Auswertung der Bewirtschaftungsplä-ne von Mitgliedstaaten mit Verzögerung in der Berichterstattung;
- Unterstützung bei der Auswertung der Maßnahmenprogramme und Erstellung eines EU-Übersichtsberichts über die Umsetzung von Maßnahmen zu den Hauptbelastungen auf europäische Gewässer;
- Unterstützung der Kommission bei der Auswertung der Integration von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in die Programme zur ländlichen Entwicklung und in die operationellen Programme der Mitgliedstaaten.