Verwandte Inhalte für das Projekt "Geeignete Maßstäbe und Indikatoren zur Erfolgskontrolle von Abfallvermeidungsmaßnahmen" (Projektnummer 2567)
Projekt
Zur Stärkung der Abfallvermeidung sieht Artikel 29 der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRl 2008/98/EG) die Entwicklung nationaler Abfallvermeidungsprogramme auf der Ebene der Mitgliedstaaten vor. Dabei sind die Mitgliedsstaaten gefordert, geeignete Benchmarks für Abfallvermeidungsmaßnahmen zu benennen – dazu können konkrete quantitative oder qualitative Indikatoren festgelegt werden (siehe hierzu auch § 33 Abs. 3 Nr. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG). Unter Beteiligung der Länder hat der Bund 2013 ein nationales Abfallvermeidungsprogramm (AVP) beschlossen, dessen Stand der Umsetzung "messbar" und damit bewertbar darzustellen ist.