Rechtliche Fragen und Herausforderungen in Handel und Wettbewerbsfähigkeit nach 2012
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In einer Studie für den Ausschuss des Europäischen Parlaments zum Klimawandel untersuchte das Ecologic Institut, ob klimainduzierte Handelsmaßnahmen nach WTO-Recht zulässig sind. Vorschläge für Handelsbeschränkungen zielen darauf ab, "carbon leakage" zu vermeiden, d.h. das Verlegen von Produktionsstätten (und Treibhausgas-Emissionen) in Staaten mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzzielen und weniger strengen Umweltstandards. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass klimainduzierte Handelsbeschränkungen nach internationalem Wirtschaftsrecht nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die rechtliche Prüfung von Michael Mehling, Nils Meyer-Ohlendorf und Ralph Czarnecki ist Teil der größeren Studie "Competitive distortions and leakage in a world of different carbon prices" im Auftrag des Europäischen Parlaments zu klimainduzierten handelsbeschränkenden Maßnahmen. Das Verhältnis von Klimapolitik und internationalem Handel ist komplex. Vor diesem Hintergrund von "carbon leakage" gibt es Vorschläge für Handelsbeschränkungen, die jedoch nach internationalem Handelsrecht, insbesondere WTO-Recht, rechtlich unzulässig sein können.
Die Studie untersucht außerdem mögliche Konflikte mit völkerrechtlichen Umweltabkommen. Sie kommt zum Ergebnis, dass klimainduzierte Grenzausgleichsmaßnahmen nicht grundsätzlich unzulässig sind, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allerdings bleiben rechtliche Unsicherheiten, die letztlich von den Streitschlichtungsgremien der WTO geklärt werden müssen.
Die Studie [pdf, 1.3 MB, Englisch] kann von der Website des Europäischen Parlamentes heruntergeladen werden.