Christiane Gerstetter, Ecologic Institut
Print

Internationales Wirtschaftsrecht und nationale Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien

Präsentation
Datum
Ort
Trier, Deutschland
Vortrag
Dr. Christiane Gerstetter

Die Vereinbarkeit von nationalen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiesysteme mit dem internationalen Handels- und Investitionsrecht war Thema eines Vortrags von Christiane Gerstetter, Senior Fellow im Ecologic Legal Team. Christiane Gerstetter erörterte die Inhalte bei der Jahrestagung zum europäischen Umweltrecht der Europäischen Rechtsakademie in Trier (Deutschland). Die Vortragsfolien stehen als Download zur Verfügung.

Christiane Gerstetter stellte zunächst heraus, warum es für auf Umweltjuristen wichtig ist, mit internationalem Wirtschaftsrecht und Wirtschafts- und Handelspolitik im Allgemeinen vertraut zu sein: der Zustand der Umwelt hängt nicht nur, und vielleicht nicht hauptsächlich, von Umweltregulierung ab, sondern von ökonomischen Entscheidungen und Aktivitäten.

Viele Staaten haben Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien eingeführt, die zu verstärkten Investitionen geführt haben. Diese Maßnahmen sind verschieden ausgestaltet; besonders häufig sind, Einspeisevergütungen und Quotensysteme. Als Folge solcher Fördermaßnahme haben sich die Produktion von erneuerbarer Energie und der dafür nötigen Technologie zu einem immer wichtigeren Markt entwickelt. Dies wiederum hat eine zunehmende Zahl von Handelsstreitigkeiten über Fördersysteme für erneuerbare Energien zur Folge.

Christiane Gerstetter wies darauf hin, dass ein großes Risiko besteht, dass diese Fördersysteme als unvereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gesehen werden können, wenn sie Regeln für einen nationalen Mindestanteil an der Wertschöpfung (local content requirements) enthalten. In der Praxis enthalten viele der Fördersysteme solche Anforderungen, die die Nutzung eines festgelegten Anteils von inländisch produzierter Technologie oder Dienstleistungen bei der Produktion von erneuerbaren Energien zur Voraussetzung für einen Zugang zu oder einem größeren Anteil an finanzieller Unterstützung (wie einer Einspeisevergütung) machen. Während mehrere Klagen vor dem Streitschlichtungsmechanismus der WTO sich auf Fördersysteme für erneuerbare Energien beziehen, wurde lediglich über einen Fall entschieden. Dieser endete mit dem Urteil, dass eine Regel zu nationalen Mindestanteilen an der Wertschöpfung in einem kanadischen Einspeisevergütungsgesetz nicht vereinbar mit WTO Recht war.

Neben dem internationalen Handelsrecht hat sich auch das internationale Investitionsrecht zu einem wichtigen Bezugspunkt für Streitigkeiten über Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien entwickelt. In jüngster Zeit wurde eine Reihe von Klagen von Seiten der Produzenten von erneuerbaren Energien unter dem Vertrag über die Energiecharta vorgebracht, insbesondere gegen Spanien und die Tschechische Republik. Investoren argumentieren, dass die Reduzierung der Unterstützung für die Produktion erneuerbarer Energien sowie die Belastung durch Steuern den Wert ihrer Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien reduziert. Dies verletze ihre Rechte unter dem Energiecharta-Vertrag. Allerdings wurden diese Fälle noch nicht entschieden. Da die Verfahren nicht öffentlich sind, ist eine detaillierte rechtliche Analyse der Fälle schwierig.

Die Präsentation baute auf dem früheren Projekt Völkerrecht und die Förderung Erneuerbarer Energien für das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf.

Veranstaltung
veranstaltet von
Vortrag
Dr. Christiane Gerstetter
Datum
Ort
Trier, Deutschland
Sprache
Englisch
Schlüsselwörter
Erneuerbare Energien, Umweltrecht, Handelsrecht, Investitionsrecht, WTO, Streitschlichtungsmechanismus

Source URL: https://www.ecologic.eu/12039