Ein zentrales Instrument der Luftreinhaltepolitik stellt die EU Luftqualitätsrichtlinie 96/62/EG mit ihren ersten drei Tochterrichtlinien (1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG) dar. Zur Erreichung der darin angeführten Ziele sieht die Luftqualitätsrichtlinie verschieden Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu implementieren sind. Die unterschiedlichen Herangehensweisen, Maßnahmen und Instrumente der einzelnen Staaten sowie der Stand der Umsetzung wurden während des internationalen Workshops diskutiert.
Die Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt ist ein Hauptziel der internationalen und europäischen Umweltpolitik. Im internationalen Bereich ist insbesondere die UNECE-Konvention über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigungen hervorzuheben, die durch mittlerweile sieben spezielle Protokolle ergänzt wird, die auf weitere Reduktionen von unterschiedlichen Schadstoffen abzielen. Das 6. Umweltaktionsprogramm der EU legt einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Luftqualität. Im Rahmen des Aktionsprogramms hat die EU im März 2001 das Clean Air for Europe-Programm (CAFE) initiiert, das zum Ziel hat, bis 2004 eine langfristige integrierte Strategie zur Verbesserung der Luftqualität zu entwickeln. Ein zentrales Instrument der Luftreinhaltepolitik stellt die EU Luftqualitätsrichtlinie 96/62/EG mit ihren ersten drei Tochterrichtlinien (1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG) dar. Zur Erreichung der darin angeführten Ziele sieht die Luftqualitätsrichtlinie verschieden Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu implementieren sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beurteilung der Luftqualität in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, die Erstellung von Aktionsplänen, welche Maßnahmen angeben, die im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte kurzfristig ergriffen werden, die Ausarbeitung und Durchführung detaillierter PLäne und Programme für die besonders betroffenen Gebiete und Ballungsräume, die Information von Öffentlichkeit und Kommission sowie die Einhaltung der durch die Tochterrichtlinien festgesetzten Luftqualitätsgrenzwerte. Die Herausforderung der Integration neuer Planungselemente zur Luftreinhaltung stellt sich den EU Mitgliedstaaten wie auch den Beitrittsländern. Dabei werden von den einzelnen Staaten unterschiedliche Herangehensweisen und Instrumente gewählt. Dies macht einen frühzeitigen Erfahrungsaustausch unbedingt erforderlich, den der Workshop "Air Pollution Abatement Planning" unterstützt und koordiniert. Insbesondere werden der Stand der Umsetzung der genannten Richtlinien, die verschiedenen (neuen) Instrumente und Maßnahmen für ihre Umsetzung diskutiert. Neben der organisatorischen Betreuung dieses Workshops beteiligt sich Ecologic mit eigenen inhaltlichen Beiträgen.