Ziel des Projektes ist es, ein Konzept zur Umsetzung der Artenschutzvorschriften des Artikels 12 FFH-Richtlinie in Deutschland zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Tierartenschutz auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Dazu werden bestehende Ansätze zur Umsetzung des Art. 12 in anderen EU-Mitgliedsstaaten herangezogen sowie ein für Deutschland anwendbares Konzept entwickelt. Das Umsetzungskonzept wird schließlich für zwei beispielhafte Arten auf seine Anwendbarkeit überprüft.
Hintergrund des Projektes ist die aus Sicht der EU Kommission in Teilen nicht ausreichende Umsetzung der Artenschutzvorschriften der FFH-Richtlinie in Deutschland. Deren Umsetzung konzentrierte sich in Deutschland bislang vor allem auf die Gebietsmeldungen für das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Demgegenüber trat die zweite Säule der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), die Umsetzung der Artenschutzbestimmungen des Artikels 12 und dessen Ausnahmen (Artikel 16) in den Hintergrund. Erst seit kurzem werden diese auf EU- und Bundesebene intensiver diskutiert.
Hauptziel der 1992 verabschiedeten Richtlinie zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) ist die „Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten“.
Die Artenschutzvorschriften gemäß Artikel 12 ff FFH-Richtlinie gelten im gesamten Gebiet eines Mitgliedsstaates und damit auch außerhalb von Schutzgebieten auf bewirtschafteten Flächen. Sie sind in Deutschland in den §§ 42 ff BNatSchG umgesetzt.
Die Umsetzung der FFH-Vorschriften in Deutschland wird von der EU Kommission jedoch als unzureichend in Bezug auf den Artikel 12 Abs. 1 (d) gesehen, da § 43 BNatSchG generelle Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft vorsieht. Seit dem 28.Februar 2003 ist deshalb eine Klage der EU Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (Rechtssache C-98/03).
Ziel des Projektes ist es, vor dem Hintergrund des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene sowie konkreter Beispiele anderer EU-Staaten einen Vorschlag zur Umsetzung der Artenschutzvorschriften der Artikel 12ff FFH-Richtlinie in Deutschland zu entwickeln. Damit verbunden ist die Fragestellung, wie mit der Ausnahmeregelung des § 43 Abs. 4 BNatSchG zu verfahren ist, die im Gegensatz zum Text der EU-Richtlinie nichtabsichtliche Beeinträchtigungen geschützter Arten von den Schutzvorschriften ausnimmt.
Das Umsetzungskonzept wird schließlich anhand von zwei Fallbeispielen (2 Arten) exemplarisch auf seine Anwendbarkeit überprüft. Ziel dieses Arbeitsschrittes ist die Überprüfung der Anwendbarkeit des Konzeptes und die Ermittlung von potentiellen Problemfeldern im Rahmen der Umsetzung mit den Landnutzern (Landwirte/Forstwirte). Die Fallbeispiele schlagen damit die Brücke zwischen theoretischen Konzept und Anwendungspraxis.