Es gibt nach wie vor kein spezifisches Bodenschutzrecht auf EU-Ebene. Die Europäische Kommission zog 2014 ihren Richtlinienentwurf von 2006 zurück, nachdem auch zwei Kompromissvorschläge von 2010 und 2011 zu keiner Einigung geführt hatten. Das Projekt analysiert und vergleicht die drei Entwürfe, da sie den Verlauf und Stand der politischen Diskussion zeigen und bei neuen politischen Initiativen wieder eine Rolle spielen könnten. Eine juristische Analyse arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Bodenschutzanforderungen zwischen den Entwürfen zur Bodenrahmenrichtlinie und dem geltenden deutschen Bodenschutzrecht heraus. Die Studie untersucht auch die potenziellen Kosten der Datenerfassung auf Seiten von Bund und Ländern, die bei einer möglichen Regelung entstünden, Risikogebiete zu Bodengefahren nach bestimmten Vorgaben zu bestimmen und auszuweisen. Schließlich analysiert das Projekt ausgewählte EU-Regelungsinstrumente darauf, inwiefern sie Bodenschutz regeln oder indirekt bewirken, und bewertet, ob und wie man materielle Maßstäbe des Bodenschutzes dort verankern oder verbessern könnte.
Die Europäische Kommission zog 2014 ihren Richtlinienentwurf zur Europäischen Bodenrah-menrichtlinie (BRRL) zurück, der seit seiner Veröffentlichung 2006 politisch in der Schwebe gehangen hatte. Neben dem offiziellen Kommissionsvorschlag gab es 2010 und 2011 zwei inoffizielle Kompromissvorschläge, die jedoch ebenfalls nicht zu einer Einigung führten. Nun erwägt die Kommission, wie sich Bodenqualitätsfragen innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens regeln lassen, und ggf. neue Vorschläge zu unterbreiten.
Das ursprünglich ganz auf die erwartete Bodenrahmenrichtlinie zugeschnittene Projekt wurde deshalb angepasst: Arbeitspaket 1 und 2 analysieren die drei Entwürfe, da sie den Verlauf und Stand der politischen Diskussion zeigen. Arbeitspaket 1 ist eine juristische Analyse und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Bodenschutzanforderungen zwischen den Entwürfen zur Bodenrahmenrichtlinie und dem geltenden deutschen Bodenschutzrecht heraus. Arbeitspaket 2 bezieht sich auf die Regelungen in den drei Richtlinienentwürfen, welche die Mitgliedstaaten verpflichten, Risikogebiete zu Bodengefahren nach bestimmten Vorgaben zu bestimmen und auszuweisen. Es untersucht die potenziellen Kosten der Datenerfassung auf Seiten von Bund und Ländern, falls die vorgesehenen Regelungen zur Anwendung gekommen wären oder zukünftig noch kämen. Arbeitspaket 3 gibt einen Überblick, welchen Beitrag die bestehenden EU-Regelungen und politischen Vorgaben zum Bodenschutz leisten. Es geht bei diesem Projekt nicht darum, den Bedarf, die politische Relevanz und die fachlichen Schwerpunkte für eine EU-Bodenrichtlinie zu diskutieren.
Das Projekt wurde vom Ecologic Institut geleitet unter Mitwirkung von Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH (BIG) und Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF e.V.).