Dieses Projekt analysierte die wichtigsten rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung spezifischer handelsbezogener Maßnahmen als Mittel zur Unterstützung der EU-Klimaschutzziele und -politik. Es wurden drei Handelsmaßnahmen untersucht: 1) Kohlenstoffausgleichsmechanismen; 2) Exportkredite und Versicherungsgarantien; und 3) Bedingungen für den Zugang zum EU-Kohlenstoffmarkt. Der Schwerpunkt der Analyse liegt auf der ersten Maßnahme: Kohlenstoffausgleichsmaßnahmen.
Der Klimawandel macht eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene unumgänglich. Die EU hat das Klimaziel die globalen Temperaturerhöhungen auf nicht mehr als 2 Grad Celsius zu beschränken angenommen. Um dieses Ziel zu erreichen, schlug die Europäische Kommission im Januar 2008 einen ehrgeizigen Energie- und Klimawandelvorschlag (das so genannte "Klimapaket") vor, um die Treibhausgasemissionen der EU bis 2020 um bis zu 30% unter das Niveau von 1990 zu senken, mit einer einseitigen EU-Verpflichtung zu einer 20% igen Emissionsminderung in Abwesenheit eines internationalen Klimaschutzabkommens nach 2012.
In diesem Zusammenhang wurden Bedenken geäußert, dass so genannte "CO2-Leckagen" auftreten könnten, wenn EU-Unternehmen ihre Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union aufgrund der höheren Kosten der CO2-Emissionen innerhalb der EU verlagern. In dem Maße, in dem diese Unternehmen aus der EU wegziehen, sind die damit verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten für andere Regionen verloren und die Treibhausgasemission könnte sogar steigen. Sowohl die Industrie als auch die Umweltbeteiligten in der EU sind sich einig, dass die CO2-Leckage eine unerwünschte Nebenwirkung einer einseitigen Klimapolitik ist.