Das Projekt begleitete die Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) im Hinblick auf die ab 2013 beginnende dritte Handelsperiode, die u.a. die Einbeziehung des Flugverkehrs und neue Zuteilungsregeln beinhaltete. Darüber hinaus waren die CCS-Richtlinie sowie Energieeinsparungen im Gebäudesektor Bestandteile des Projekts. Das Ecologic Institute unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch praxisorientierte juristische und ökonomische Analysen bei der Vorbereitung und Umsetzung der dazu erforderlichen Regelungen.
Der Emissionshandel erfasst rund 50% der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen und ist aus diesem Grund eines der zentralen Instrumente für den Klimaschutz in Deutschland und der EU. Ziel des ETS ist es, Treibhausgas-Emissionen effizient zu vermeiden. Die EU etablierte das ETS Instrument in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 und beschloss 2009 umfassende Änderungen der Emissionshandelsrichtlinie. Das Projekt unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht und bei der Verabschiedung der in den Richtlinien vorgesehenen Durchführungsmaßnahmen im Komitologieverfahren auf europäischer Ebene. Begleitend entwickelt das Projekt Vorschläge zur Fortentwicklung des umweltrelevanten Energierechts, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dazu gehören insbesondere rechtliche und ökonomische Analysen in den Bereichen Einbeziehung des Flugverkehrs, kostenlose Zuteilung und Auktionierung, Überwachung und Berichterstattung und Maßnahmen zur Unterstützung der „carbon leakage“ Sektoren, aber auch Rechtsrahmen für Energieeinsparungen im Gebäudebereich sowie die Abscheidung, den Transport und die Ablagerung von CO2 (CCS).