Verwandte Inhalte für das Projekt "Umsetzung des EU-Aktionsplans für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik – Rahmenvertrag" (Projektnummer 2618)
Projekt
Die Europäische Union hat eine Vielzahl von umweltrechtlichen Richtlinien und Verordnungen. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese anzuwenden und/oder umzusetzen; inwieweit diese Rechtsvorschriften jedoch wirksam zum Schutz der Umwelt beitragen, hängt weitgehend von ihrer tatsächlichen Durchsetzung ab. Insbesondere erfordert ein ordnungsgemäßer Vollzug von Umweltrecht ausreichendes Personal mit hinreichendem Fachwissen und angemessener technischer Ausrüstung sowie eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden. Es gibt viele Hinweise darauf, dass Umweltrecht in der Praxis in den Mitgliedstaaten nicht konsequent und gleichmäßig durchgesetzt wird, also ein Vollzugsdefizit besteht. Daher hat die Europäische Kommission 2018 einen Aktionsplan für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik veröffentlicht; er sieht verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten vor. Ecologic Institut leitet ein Konsortium, das GD Umwelt bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützt.