Verwandte Inhalte für das Projekt "Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie" (Projektnummer 201-20)
Publikation:Bericht
2007: Verhältnismäßigkeit der Maßnahmenkosten im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie – komplementäre Kriterien zur Kosten-Nutzen-Analyse. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ/Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik/ Universität Leipzig, Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement, Stiftungsprofessur für Umwelttechnik/Umweltmanagement. Leipzig/Berlin.
Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erlaubt Ausnahmeregelungen vom Ziel des guten Gewässerzustands, wenn die nötigen Maßnahmen zur Zielerreichung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind. In diesem Vorhaben wurden Kriterien entwickelt und eine praktische Vorgehensweise vorgeschlagen, wie sich die Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten beurteilen lässt. Dabei lag das Augenmerk auf der Frage der Zumutbarkeit: wie lässt sich beurteilen, ob die entstehenden Kosten für den betroffenen Kostenträger eine unzumutbare Belastung darstellen?