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Projekt
Um den Anforderungen der Emissionshandels-Richtlinie der Europäischen Union zu entsprechen, müssen die Mitgliedstaaten unter großem zeitlichen Druck die sog. nationalen Allokationspläne erstellen, welche festlegen, wie viele Emissions-Zertifikate zugeteilt werden sollen und diese zu vergeben sind. Hierzu bedarf es u.a. einer Datenerhebung, durch welche historische CO2-Emissionen anlagenscharf Betreibern zugeordnet werden.
Im Nationalen Allokationsplan (NAP) wird festgelegt, nach welchen Regeln emissionshandelspflichtige Unternehmen CO<font size="1">2</font>-Berechtigungen erhalten. Grundlage für die Zuteilung sind die tatsächlichen Emissionen der einzelnen Anlagen. Diese Emissionswerte wurden im Rahmen einer umfangreichen freiwilligen Datenerhebung durch das Bundesumweltministerium erfasst. Dieser Artikel beschreibt die Ergebnisse der Datenerhebung.