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Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Energiewirtschaftsrechts soll eben dieses grundlegend reformieren. Ein Kernpunkt der Reform ist die Verschärfung der Entflechtungsregeln für integrierte Energieversorgungsunternehmen, die nicht nur im Netzbereich, sondern auch im Bereich Erzeugung und Vertrieb tätig sind. Im Rahmen ihrer Veröffentlichung setzt Dr. Camilla Bausch sich kritisch mit den neuen Entflechtungsregeln auseinander und bewertet sie vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung, Wettbewerb zu fördern, Interessenkonflikte zu entschärfen und wettbewerbsschädliches Verhalten zu vermindern.
Dieser Artikel von Camilla Bausch und Julia Rufin, bietet eine Zusammenfassung des Regelungsinhaltes des Parlamentsentwurfes 2005 zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Gesetzesnovelle beruht auf der Umsetzung Europäischen Sekundärrechtes. Die Autorinnen konzentrieren sich in Ihrem Beitrag auf die wesentlichen Neuregelungen des Gesetzes. Dargestellt wird die zukünftige Regulierung des Energiemarktes und die dafür vorgesehene Schaffung einer Regulierungsbehörde. Außerdem werden Vorschriften zur Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen erläutert.
Am 13. Juli 2005 ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. In ihrem Artikel erläutern die Autorinnen, Dr. Camilla Bausch und Julia Rufin die mit dem Gesetz vollzogene Umsetzung der Europäischen "Beschleunigungsrichtlinien" für die Liberalisierung des Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes. Nach einer einführenden Schilderung des bisherigen Liberalisierungsprozesses auf europäischer und deutscher Ebene wird auf die neu eingeführte Regulierung des Strom- und Gasmarktes eingegangen. Die Neuregelungen zur Entflechtung des monopolistisch strukturierten Marktes werden erörtert, und über die europäischen Vorgaben hinaus gehende Sonderregelungen vorgestellt.
Die aufgrund europarechtlicher Vorgaben eingeleitete Reform des Energiewirtschaftsrechts führt in Deutschland zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Ecologic unterstützt das Bundesumweltministerium bei der Bewertung und Fortentwicklung der diesbezüglichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Bundeswirtschaftsministeriums. Dabei werden insbesondere auch umweltpolitische Aspekte berücksichtigt.