Die Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), die 1996 etabliert wurde, sollte bis 1999 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Regelung ist auch Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Beitrittskandidaten. Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten unterstützen die Beitrittsländer in diesem Prozess. Der in diesem Projekt von Ecologic erarbeitete Bericht "Ökonomische Aspekte der Umsetzung der IVU-Richtlinie in Deutschland – Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der IVU-Richtlinie in der Tschechischen Republik" stellt einen Teil dieser Unterstützung dar.