Das Bundesumweltministerium erarbeitet bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken und in bodenähnlichen Anwendungen. Ein erster Arbeitsentwurf einer Verordnung über Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken (ErsatzbaustoffV) und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wurde am 13. November 2007 vorgelegt. Dieser am 20.-21. Mai 20008 in Dessau durchgeführte Workshop diente der Folgenabschätzung und der Erörterung noch offener Fragen in Ergänzung der Konsultationen mit den Bundesländern, den Wirtschaftsbeteiligten und den Ressorts.